Geschichte Hängepartie in der Trierer Hindenburgstraße

Trier · Trotz Beschlüssen von Stadtrat und Ortsbeirat liegt die mögliche Umbenennung der Straße am Trierer Humboldt-Gymnasium auf Eis. Die Stadtverwaltung rätselt noch über die rechtlichen Voraussetzungen.

 Umstrittener Namensgeber, umstrittene Bezeichnung: die Hindenburgstraße in Trier.

Umstrittener Namensgeber, umstrittene Bezeichnung: die Hindenburgstraße in Trier.

Foto: Roland Morgen

Der Stadtratsbeschluss, die Trierer Hindenburgstraße umzubenennen, ist sieben Jahre alt. Der zuständige Ortsbeirat Mitte-Gartenfeld – dessen Haltung in dieser Sache maßgeblich ist – hat sich im vergangenen November ebenfalls für die Umbenamung ausgesprochen (der TV berichtete). Doch ob die rund 260 Meter lange Asphaltstrecke zwischen Kaiserstraße und Viehmarktplatz nun tatsächlich einen anderen Namen bekommt, ist weiterhin völlig unklar.

Derzeit wird laut Rathaussprecher Michael Schmitz „verbindlich rechtlich geprüft, ob der 2013 vom Stadtrat getroffene Beschluss umgesetzt worden ist oder noch umzusetzen ist“ und „in welchem Gremium konkret die Zuständigkeit für eine mögliche Umbenennung liegt“.

Zumindest der erste Teil dieser Antwort aus dem Rathaus verwundert. Denn das Schild „Hindenburgstraße“ steht schließlich immer noch da, wo es immer stand. Von einem neuen Namen ist weit und breit nichts zu sehen, zu hören oder zu lesen. Dass der Ratsbeschluss, die Straße umzubenennen, noch nicht umgesetzt ist, scheint offensichtlich.

Ob und unter welchem Bedingungen die Straße überhaupt einen anderen Namen erhalten kann, ist dagegen tatsächlich weniger eindeutig. Zumal  Stadtverwaltung und Stadtrat die Regelung dafür 2017 geändert haben. Nach den neuen „Grundsätzen der Straßenbenennung und Namensvergabe“ sind Umbenennungen nur noch „dann durchzuführen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist“ sowie „auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken“.

Für eine Straßenbenennung hat der betroffene Ortsbeirat das „Erstvorschlagrecht“ und kann einen entsprechenden Vorbeschluss fassen. Anschließend muss dieser Namensvorschlag mit dem Stadtvorstand – Oberbürgermeister und Beigeordnete also – beraten werden. Sind sich Ortsbeirat und Stadtvorstand einig, kann der Ortsbeirat die Straßenbenennung beschließen. Herrscht zwischen Ortsbeirat und Stadtvorstand allerdings kein „Einvernehmen“ über den Straßennamen, stehen laut städtischer Verordnung „Beratung, Beschluss im Dezernatsausschuss“ sowie die „Entscheidung im Stadtrat“ an (siehe Grafik).

Was das im Detail heißt, ist allerdings unklar. „In welchem Gremium konkret die Zuständigkeit für eine mögliche Umbenennung liegt“, müsse im Fall der Hindenburgstraße noch geprüft werden, teilt das städtische Presseamt mit.

Eine Bedingung hätte allerdings längst geklärt werden können, zumal sie keiner juristischen Voruntersuchungen bedarf. Nämlich: Wie ist die Haltung des Stadtvorstandes in Sachen Hindenburgstraße?

Um eine Antwort drückt sich das Rathaus herum. Vier Anfragen des Trierischen Volksfreunds dazu – im November, im Dezember, im Januar und Anfang Februar – ließ die Verwaltung jedenfalls unbeantwortet.

Erst auf die fünfte Anfrage gab’s vor wenigen Tagen eine Rückmeldung. Diese lautet: „Der Stadtvorstand hat sich inhaltlich mit der Frage, ob man für oder gegen eine Umbenennung ist, noch nicht befasst.“ Die rechtliche Prüfung der Umstände und Bedingungen müsse erst abgewartet werden.

Michael Düro ist enttäuscht: „Ich hatte durchaus erwartet, dass der Stadtvorstand zeitnaher mit seiner Meinung rausrückt“, sagt der Ortsvorsteher von Mitte-Gartenfeld. „Und das Verfahren zur Benamung von Straßen scheint mir eigentlich auch nicht dermaßen kompliziert zu sein, dass da monatelang geprüft werden muss. Der Ortsbeirat fühlt sich jedenfalls wie in einer Warteschleife“, sagt Düro.

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