Corona-Pandemie Wer darf in die Kita-Notbetreuung?

Trier · Seit knapp sechs Wochen haben die Kitas geschlossen. Darüber, welche Eltern Anrecht auf eine Betreuung ihrer Kinder in den Notgruppen haben, entscheiden die Einrichtungen und Jugendämter im Einzelfall.

 Hunderte Eltern betreuen seit Mitte März ihre Kinder zu Hause, weil die Kitas geschlossen sind. Die Kriterien für die Aufnahme in eine Notgruppe sind weiterhin unscharf.

Hunderte Eltern betreuen seit Mitte März ihre Kinder zu Hause, weil die Kitas geschlossen sind. Die Kriterien für die Aufnahme in eine Notgruppe sind weiterhin unscharf.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Kitas zu, Spielplätze dicht, und jetzt macht auch noch der Regen das Rausgehen schwieriger. Weit mehr als Tausend Eltern in Trier und im Landkreis betreuen seit Mitte März ihre Kinder zu Hause. Wenn Vater und Mutter berufstätig sind, potenzieren sich die Probleme, die diese ungewohnte Situation mit sich bringt. Homeoffice und Betreuung gleichzeitig unter einen Hut zu bringen, ist zumindest bei kleinen Kindern nahezu unmöglich. Die Nerven der Erwachsenen leiden und damit auch die der Kinder, die zusätzlich ihre Spielgefährten vermissen.