"Trier-West zahlt Prachtstraße der Eurener"

Ein Gerichtsbeschluss sorgt für Fassungslosigkeit: Die Anlieger des nicht ausgebauten Abschnitts in Trier-West müssen den Ausbau der Eurener Straße im Stadtteil Euren mitzahlen.

 Marode Fahrbahn vor der Haustür, dennoch müssen die Anlieger aus Trier-West für den Ausbau der Eurener Straße (im Hintergrund der Stadtteil Euren) zahlen. TV-Foto: Mechthild Schneiders

Marode Fahrbahn vor der Haustür, dennoch müssen die Anlieger aus Trier-West für den Ausbau der Eurener Straße (im Hintergrund der Stadtteil Euren) zahlen. TV-Foto: Mechthild Schneiders

Trier-West. "Es ist unlogisch und unverständlich, aber wir bekommen die Abrechnung um die Ohren geschlagen, wenn wir sie nicht ändern." Sandra Lex vom Bauverwaltungsamt, zuständig für Erschließungs- und Ausbaubeiträge, ist sichtlich empört über den Entscheid des Verwaltungsgerichts Trier, die Eurener Straße bezüglich der Ausbaubeiträge als "einheitliche Verkehrsanlage" zu betrachten.

Lex erwartet nun viel Ärger: Denn statt nur - wie vom Stadtrat 2009 beschlossen - die Anwohner des sanierten Abschnitts zwischen Im Speyer und Eisenbahnstraße zur Kasse zu bitten, müsse sie sämtliche Anlieger bis zur Hornstraße mit Kosten veranlagen, teilt sie in der Sitzung des Ortsbeirats Trier-West/Pallien im Dechant-Engel-Haus mit.

Vom Stadtrat beschlossenes Verfahren ist rechtswidrig



"Trier-West zahlt den Eurenern ihre Prachtstraße", erzürnt sich Bernhard Hügle (Die Grünen). Dem kann auch Lex nicht widersprechen. Die Stadt hatte anderes vor: Seinerzeit teilte sie die Straße in zwei "beitragsrechtlich maßgebliche" Abschnitte. So sollten nur die Anwohner Beiträge leisten, vor deren Haustür die Straße saniert wurde. Doch das Gericht hat nun entschieden, dass diese Abschnittsbildung rechtswidrig ist. Die Eurener Straße bilde für den Betrachter eine "einheitliche Verkehrsanlage". Eine Abschnittsbildung sei nur zulässig, wenn die komplette Straße saniert werde, erklärt Lex. Wie etwa in Olewig. Dort wurde die komplette Straße in Teilabschnitten erneuert und entsprechend abgerechnet. In der Eurener Straße sei jedoch kein weiterer Bauabschnitt geplant. Grundsätzlich ist die Stadt verpflichtet, beim Ausbau von Straßen die Anlieger an den Kosten zu beteiligen. Bei der Eurener Straße handele es sich um eine klassifizierte Straße mit hohen Anteil an Durchgangsverkehr, sagt Lex. Daher sei der städtische Anteil an den Ausbaukosten mit 60 Prozent festgelegt worden; der Anliegeranteil betrage 40 Prozent.

Die Ortsbeiratsmitglieder lehnen die Vorlage bei zwei Enthaltungen ab, wohlwissend, dass die Trier-Wester nicht umhin kommen, den Ausbau in Euren mitzuzahlen. Wenn die Stadt gegen das Gerichtsurteil klage, werde sie den Prozess sicher verlieren, betont Lex. Es würde nur zusätzliche Kosten verursachen.

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