Sexarbeit Trier will Großbordell schließen

Trier/Trierweiler · Seit Mai 2018 sitzt der Chef des Club Pearls in Untersuchungshaft. Nach dem Prostituiertenschutzgesetz dürfen nur „zuverlässige“ Menschen solche Häuser betreiben. Daher stehen weitere Rotlicht-Betriebe auf der Kippe.

 Der Besitzer des Bordells Club Pearls in der Rudolf-Diesel-Straße in Trier-Nord sitzt in Untersuchungshaft. Er soll 12,4 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Die Stadt will das Etablissement schließen.

Der Besitzer des Bordells Club Pearls in der Rudolf-Diesel-Straße in Trier-Nord sitzt in Untersuchungshaft. Er soll 12,4 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Die Stadt will das Etablissement schließen.

Foto: Benedikt Laubert

Es ist keine Kleinigkeit, wegen der ein 47-jähriger Trierer in Untersuchungshaft sitzt: Der Mann, dem unter anderem das Bordell Club Pearls in der Rudolf-Diesel-Straße in Trier-Nord gehört, soll 12,4 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. So steht es nach TV-Informationen zumindest im Haftbefehl. Ende Mai 2018 war der Mann nach einer großen Razzia in seinem Etablissement festgenommen worden (der TV berichtete).

Sein Rechtsanwalt Andreas Ammer bestätigt gegenüber dem Trierischen Volksfreund, dass seinem Mandanten Steuerbetrug „in zweistelliger Millionenhöhe“ vorgeworfen wird. „Ich gehe aber davon aus, dass die Ermittlungen eine sehr viel niedrigere Summe ergeben werden“, betont Ammer.

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Seit der Verhaftung seines Mandanten sind nunmehr rund neun Monate vergangen. Normalerweise muss spätestens nach sechs Monaten Anklage erhoben werden. Nur in Ausnahmefällen – etwa, wenn das Sammeln von Beweisen besonders schwierig oder zeitaufwendig ist – darf die U-Haft länger dauern.

„Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“, erklärt Martina Müller-Ehlen, Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der für Wirtschaftsverbrechen zuständigen Staatsanwaltschaft in Koblenz, dann auch auf TV-Nachfrage. Das Oberlandesgericht Koblenz habe „die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fortdauer der Haft als gegeben angesehen“. Die Überziehung der Sechs-Monats-Regel ist damit rechtlich abgesichert. Die Oberstaatsanwältin lässt zudem durchblicken, dass die Ermittlungen im März abgeschlossen werden könnten. Wann Anklage erhoben wird, ist noch offen. Bis zu einem möglichen Urteil gilt der Beschuldigte als unschuldig.  Die Koblenzer Staatsanwaltschaft ist allerdings nicht die einzige Justizbehörde, mit der der Rotlicht-Boss Ärger hat.

Nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz müssen Kommunen die Betriebszulassungen aller Bordellbetriebe neu prüfen (siehe weiteren Bericht auf dieser Seite). Unter anderem schreibt das Gesetz vor, dass Betreiber von Bordellen „zuverlässig“ sein müssen. Nicht zuverlässig ist laut Paragraf 15 unter anderem, wer „wegen Erpressung, Betrugs, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Bestechung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder Urkundenfälschung“ in den vergangenen fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde.

Die Trierer Stadtverwaltung spricht dem Beschuldigten die Eignung als Bordellchef ab und hat die Schließung seiner vier Bordelle angeordnet. Dagegen wehrt sich der Geschäftsmann vor Gericht. Anwalt Andreas Ammer betont: „Mein Mandant sitzt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung – nicht unbedingt ein Grund, an seiner Zuverlässigkeit für das Führen eines Bordells zu zweifeln.“ Thomas Schmitt, Ordnungsdezernent der Stadt Trier, hält dagegen: „Wir stützen unsere Schließungsverfügungen nicht nur auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung.“

Das Verwaltungsgericht Trier hat laut Schmitt die Schließungsverfügung der Stadt bei allen vier Bordellen bestätigt. „Das Gericht hat unserer Argumentation in weiten Teilen Recht gegeben“, sagt Schmitt. Jetzt klagt der Bordellbetreiber vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Die Entscheidung in zweiter Instanz steht noch aus.

Außer zuverlässig zu sein, verpflichtet das neue Prostituiertenschutzgesetz Bordellbetreiber dazu, sich vor Ort persönlich um die Sicherheit und Belange der Sexarbeiterinnen zu kümmern und auch auf Dinge zu achten wie die vorgeschriebene Kondom­pflicht. Da das aus dem Gefängnis heraus schlicht unmöglich ist, hat der Bordellchef eine Generalbevollmächtigte ernannt. Die 40-jährige Triererin hat dazu im Dezember zwei Unternehmen gegründet: Eine Firma bietet Finanzdienstleistungen und „administrative Tätigkeiten in kaufmännischen und finanziellen Bereichen“ an, die andere ist unter anderem Dienstleister für Hausmeistertätigkeiten, die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien „jeglicher Art“ sowie gewerbliche Zimmervermietung.

Die Triererin würde als Generalbevollmächtigte zu einer Größe im Trierer Rotlichtmilieu avancieren. Zumindest, wenn die Stadt diesem Konstrukt zustimmt. Danach sieht es allerdings nicht aus.

Grundsätzlich können Bordellbetreiber zwar verantwortliche Stellvertreter oder Stellvertreterinnen benennen, das lässt das neue Prostituiertenschutzgesetz zu. „Aber nur, wenn die Betreiber selbst die Zuverlässigkeitskriterien erfüllen“, betont Schmitt. Im aktuellen Fall könne die Stadt der Übertragung der Zuständigkeit auf die Triererin nicht zustimmen. „Eine Stellvertreterregelung entbindet den eigentlichen Betreiber nicht davon, für den Betrieb einer solchen Einrichtung geeignet zu sein.“

Zum bisherigen Imperium des Beschuldigten gehört nicht nur der Club Pearls in Trier-Nord, sondern auch die Callgirl-Agentur Mega Escort und der Club Elen in Trierweiler, für den die Trierer Stadtverwaltung ebenfalls zuständig ist. Der 47-Jährige war auch Betreiber des Clubs Damen im Eurener Gewerbegebiet Pi-Park. Dieses Etablissement hat der Mann allerdings kürzlich bereits aus eigenen Stücken aufgegeben.

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