Gericht entscheidet Warum der Trierer Autohändler kein Corona-Bußgeld zahlen muss
Trier · Die Stadt Trier erleidet durch das erste Urteil in einem Corona-Bußgeld-Verfahren eine Schlappe. Das Gericht hat es eingestellt, weil verdeckt ermittelnde Beamtinnen den Beschuldigten zur Ordnungswidrigkeit angestiftet haben sollen.
Stefan Strüber ist überglücklich. Der Gebrauchtwagenhändler aus Trier muss der Stadt doch keine 2500 Euro überweisen. Denn er war mit seinem Widerspruch gegen einen Corona-Bußgeldbescheid des Ordnungsamts erfolgreich. Das Amtsgericht Trier hat das im April eröffnete Verfahren gegen ihn eingestellt. Strüber erklärt gegenüber dem TV: „Der Gerechtigkeit wurde genüge getan.“ Denn er hatte sich gleich doppelt betrogen gefühlt: Einerseits von einem Konkurrenten, der ihn fälschlicherweise verpfiffen hatte und andererseits von den verdeckten Ordnungsbeamtinnen, die ihn zu der Ordnungswidrigkeit verleitet haben sollen.