Gericht entscheidet Warum der Trierer Autohändler kein Corona-Bußgeld zahlen muss

Trier · Die Stadt Trier erleidet durch das erste Urteil in einem Corona-Bußgeld-Verfahren eine Schlappe. Das Gericht hat es eingestellt, weil verdeckt ermittelnde Beamtinnen den Beschuldigten zur Ordnungswidrigkeit angestiftet haben sollen.

 Stefan Strüber muss kein Corona-Bußgeld an die Stadt Trier zahlen. Das Amtsgericht Trier hat das Verfahren gegen den Autohändler eingestellt.

Stefan Strüber muss kein Corona-Bußgeld an die Stadt Trier zahlen. Das Amtsgericht Trier hat das Verfahren gegen den Autohändler eingestellt.

Foto: TV/Christian Kremer

Stefan Strüber ist überglücklich. Der Gebrauchtwagenhändler aus Trier muss der Stadt doch keine 2500 Euro überweisen. Denn er war mit seinem Widerspruch gegen einen Corona-Bußgeldbescheid des Ordnungsamts erfolgreich. Das Amtsgericht Trier hat das im April eröffnete Verfahren gegen ihn eingestellt. Strüber erklärt gegenüber dem TV: „Der Gerechtigkeit wurde genüge getan.“ Denn er hatte sich gleich doppelt betrogen gefühlt: Einerseits von einem Konkurrenten, der ihn fälschlicherweise verpfiffen hatte und andererseits von den verdeckten Ordnungsbeamtinnen, die ihn zu der Ordnungswidrigkeit verleitet haben sollen.