Trierer Baumunglück: Gärtner wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Trier · Der Prozess um das tödliche Baumunglück vom November 2012 endet mit einem Schuldspruch: Der für die Zweitkontrolle auffälliger und kranker Bäume zuständige Mitarbeiter der Stadtverwaltung Trier ist wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden.

Nach drei langen und intensiven Verhandlungstagen verkündet Strafrichter Wolf-Dietrich Strick am Donnerstagabend seine Entscheidung: "Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie Schuld tragen." Der angeklagte Gärtnermeister hätte verhindern können und müssen, dass eine kranke und morsche Kastanie im Trierer Rautenstrauchpark am 22. November 2012 am Fuß abbrach und zwei Menschen unter sich begrub. Ein Jurist aus Trier erlitt schwere Knochenbrüche und ist heute gehbehindert, eine 70-Jährige starb vor Ort.
Nach Ansicht des Gerichts hat die Hauptverhandlung die Anklage der Staatsanwaltschaft bestätigt: Der Angeklagte sei innerhalb des Grünflächenamts der Stadt Trier für eingehende Kontrollen von Bäumen zuständig, die aufgrund von Schäden oder Krankheiten auffallen. Die Kastanie im Rautenstrauchpark sei ihm bereits am 23. Juli von einem Kollegen als verdächtig gemeldet worden. Der Angeklagte habe sich den Baum am selben Tag angesehen und eine intensive Kontrolle angekündigt, aber nicht durchgeführt. Seine Erklärung vor Gericht lautete, er habe die Priorität dieses Falls nicht gesehen.

Mit 120 Tagessätzen zu je 40 Euro übertraf die von Strafrichter Strick verhängte Geldstrafe die Forderung von Staatsanwalt Arnold Schomer um weit mehr als das Doppelte. "Der Baum hat am 23. Juli zu Ihnen gesprochen", so der Richter in seiner Begründung. "Er hat Ihnen gesagt: Ich kann nicht mehr, nimm mich hier weg."
Schlampig und verantwortungslos habe der Angeklagte "alles unterlassen, was richtig und wichtig war". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung und Revision sind möglich.

Strick betonte jedoch auch: "Der Angeklagte ist weder ein Krimineller noch der Alleinschuldige in diesem Fall." Der Strafrichter rügte "eklatante Organisationsmängel" innerhalb der Verwaltung. "Es war nicht nur was faul am Baum, sondern auch in der Baumpflege."
"In unverantwortlicher Weise versagt"

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