Trierer beraubt Frauen in Thomm und Heiligkreuz: Sieben Jahre Gefängnis
Trier · Der 31-jährige gebürtige Trierer Manuel H. ist vom Landgericht Trier wegen schweren Raubs zu sieben Jahren verurteilt worden. An einer anschließenden Sicherheitsverwahrung kam der Metallbauer knapp vorbei.
Als Richterin Petra Schmitz das Urteil verkündet, ist Manuel H. keine Regung anzumerken. Die Hände liegen ruhig auf dem Tisch, sein Blick ist gesenkt. Der schwarze Kapuzenpullover spannt sich um die bulligen Schultern des 31-Jährigen.
"Anders, als man hätte annehmen können, haben seine Vorstrafen den Angeklagten nicht kuriert", führt Schmitz das Urteil der ersten großen Strafkammer des Landgerichts aus. Im Jahr 2000 war H. wegen Körperverletzung verwarnt, nur wenige Monate später wegen schweren Raubs zu einer dreijährigen Jugendstrafe verurteilt worden. 2005 wanderte H. wegen schweren Raubs in drei Fällen bis April 2008 ins Gefängnis. "Und als Ihre Mittäter Sie 2009 anriefen, um Sie anzuheuern, bedurfte es offenbar keiner großen Überredungskunst, um Sie wieder auf die schiefe Bahn zu bringen", sagt Schmitz. Ende September 2009 überfällt H. eine Frau in deren Garten in Heiligkreuz. Er schleudert sie mehrfach zu Boden, schlägt ihr ins Gesicht und boxt ihr in den Rücken. Weil die Frau sich wehrt und schreit, flieht H. ohne Beute zu seinem Mittäter, der im Auto wartet (siehe Extra). Im Februar 2010 überfällt H. wieder eine Frau zu Hause, diesmal in Thomm, diesmal noch brutaler. Er schlägt sein Opfer mehrfach, zerrt es zu Boden und fesselt es im Keller. Die Beute: Modeschmuck und eine Computer-Spielekonsole, das erhoffte Bargeld findet H. wieder nicht.
Beide Frauen leiden bis heute psychisch an dem massiven Einbruch von Gewalt in ihren Alltag.
Staatsanwalt Benjamin Gehlen fordert acht Jahre Haft. Hs. Verteidiger wirft in die Waagschale, dass H. seit den Überfällen in geordneten Verhältnissen mit festem Job und Freundin lebt. Die psychiatrische Gutachterin bescheinigt H. auch deshalb eine "niedrige Rückfallwahrscheinlichkeit". Das Gericht verurteilt H. zu sieben Jahren Gefängnis. "Sie haben Glück, dass es bis September 2013 gedauert hat, ehe Sie in Untersuchungshaft kamen, und Sie sich in dieser Zeit beweisen konnten", sagt Richterin Schmitz. Wäre H. direkt nach den Taten geschnappt worden, wäre nach der Haft eine Sicherungsverwahrung in Betracht gekommen.Extra
Der Prozess gegen Hs. Mittäter R. läuft weiter. R. behauptet, einen Großteil der ihm vorgeworfenen Taten habe nicht er, sondern ein Vertrauensmann der Staatsanwaltschaft begangen. Sein Rechtsanwalt hat deshalb vor, Staatsanwalt Gehlen im Zeugenstand zu verhören (der TV berichtete). woc