Kriminalität Bundespolizei kontrolliert Grenzen zu Luxemburg und Belgien

Trier/Prüm · Rund 20 Beamte waren gegen unerlaubte Migration und länderübergreifende Kriminalität im Einsatz. Die Überprüfung verlief weitgehend ruhig. Nur einen Mann erwartet eine Anzeige.

 Rund 20 Bundespolizisten haben am Freitag bei strömendem Regen Fahrzeuge an den Grenzen zu Belgien und Luxemburg kontrolliert, um gegen unerlaubte Migration und grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen.

Rund 20 Bundespolizisten haben am Freitag bei strömendem Regen Fahrzeuge an den Grenzen zu Belgien und Luxemburg kontrolliert, um gegen unerlaubte Migration und grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen.

Foto: Wilfried Hoffmann

Freitagvormittag auf der Autobahn 64 an der Grenze zu Luxemburg: Rund zehn Beamte der Bundespolizei sind in Zivilfahrzeugen unterwegs und lotsen Fahrzeuge mit Lichtsignalen aus dem laufenden Verkehr auf den Parkplatz des Rastplatzes Markusberg. Auch an der Grenze zu Belgien auf der A 60 finden an diesem Tag Kontrollen statt. Das Ministerium will die Grenzmaßnahmen intensivieren, um gegen unerlaubte Migration und grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen.

Die Bundespolizei wird dabei von der mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) der Direktion Koblenz unterstützt.

Seit 9 Uhr am Morgen winken die Bundespolizisten Autos, Reisebusse und Kleintransporter raus. So kontrollieren sie zum Beispiel die Personalausweise der Passagiere eines Flix-Busses, der von Nancy über Luxemburg nach Trier unterwegs ist. Die Beamten der mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit haben ein geschultes Auge: Sie kontrollieren die Lichtbilder der Personalausweise und deren Echtheit sowie insbesondere die Visumseinträge. Sie werden über das Zentralsystem abgeglichen. Auch ein Reisebus aus Weisrussland mit deutschsprachiger Reiseführung wird kontrolliert. Bis zum Mittag bleibt es allerdings ruhig.

Nur einen Autofahrer aus Belgien, der Amphetamine genommen hatte, erwischen die Polizisten an der A 60. Der Mann bekomme eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz, erklärt Stefan Döhn, Pressesprecher der Bundespolizei Trier. „Der durfte dann wieder nach Hause. Natürlich ohne sein Auto.“

Den Einsatzkräften an der A 64 fiel ein französischer Autofahrer auf, der ohne Versicherungsschutz in die Bundesrepublik einreiste. Es fehlte die Nachweisplakette in der Frontscheibe seines Autos. Es dauerte zwar einige Zeit, aber der Fahrer konnte den Beamten schließlich über sein Handy einen Versicherungsschutz nachweisen. Andernfalls hätten die Beamten ihm die Weiterfahrt verbieten müssen und er hätte sein Fahrzeug auf dem Parkplatz stehen lassen müssen. Außerdem hatten die Bundespolizisten einen Fahndungstreffer bei der Kontrolle eines Aufenthaltstitels. Der Mann, den die Beamten kontrollierten, hatte das Dokument als gestohlen oder verloren gemeldet und vergessen, der Behörde mitzuteilen, dass er es wiedergefunden hatte. „Das haben die Kollegen dann aus dem System genommen und er durfte weiterfahren“, erklärt Döhn.

 Kontrolle der Bundespolizei auf der A 64

Kontrolle der Bundespolizei auf der A 64

Foto: Wilfried Hoffmann

Gegen 15 Uhr beendeten die Einsatzkräfte die Kontrolle.

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