Trierer Einzelhandel Thema vor Gericht

Trier/Koblenz · Bei zwei Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz ist es am Mittwoch um Bebauungspläne der Stadt Trier gegangen. In beiden Fällen wehren sich Grundstückseigentümer gegen das städtische Verbot, auf ihren Parzellen Betriebe mit Sortimenten anzusiedeln, die für das Stadtzentrum beziehungsweise die Nahversorgung relevant sind.

Durch den Ausschluss dieser Betriebe will die Stadt ihre Funktion als Oberzentrum und das Nahversorgungszentrum Eurener Straße schützen.
Im Fall eines Grundstücks im Gebiet Aachener Straße/Martinerfeld darf die Stadt innerhalb einer Woche eine Stellungnahme nachreichen. "Mit einem Urteil ist weitere zwei Wochen später zu rechnen", sagte Hartmut Müller-Rentschler von der Medienstelle des OVG auf TV-Anfrage. Im Fall eines Grundstücks in der Luxemburger Straße hat der Grundstücksbesitzer den Antrag zurückgezogen. cus

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