Trierer Feuerwehrmann zieht Überstunden-Klage zurück

Trier · Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Trier und der Berufsfeuerwehr um nicht bezahlte Überstunden hat Jürgen Ihl seine Klage zurückgenommen. Damit ist das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier beendet.

Oberbrandmeister Jürgen Ihl hatte in einer Musterklage geltend gemacht, vom Januar 2004 bis Juni 2006 die rechtlich zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden häufig überschritten zu haben. Laut seiner Berechnung ging es um 470 nicht bezahlte Überstunden, für die er einen Freizeitausgleich verlangte oder ersatzweise 5828 Euro als Vergütung der Überstunden.

Nach Auffassung der Stadt sind diese Aussprüche, sollten sie bestanden haben, verjährt. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts, allen betroffenen Feuerwehrleuten einmalig 7,5 freie Tage zu gewähren, lehnten die Brandbekämpfer ab.
"Je länger ein Prozess dauert, desto mehr Kosten entstehen", erklärt Jürgen Ihl am Montag seinen Rückzug im Gespräch mit volksfreund.de. Wegen der Verjährungsproblematik seien die Chancen auf ein für die Feuerwehr positives Urteil gering gewesen. Zudem hoffen Ihl und Kollegen auf eine Änderung der gesetzlichen Verjährungsfristen. "In diesem Fall könnten wir den Fall neu aufrollen, und die Gegenseite könnte sich nicht schon auf ein Urteil des Verwaltungsgericht zu ihren Gunsten berufen."

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