Justiz in Zeiten von Corona Trierer Gerichte weiten Sitzungsbetrieb wieder aus

Trier · Seit Montag haben das Landgericht Trier und die Amtsgerichte des Bezirks den Sitzungsbetrieb wieder ausgeweitet. Zum Schutz aller Besucher und Bediensteten sind laut einem Sprecher des Landgerichts die allgemeinen Schutz- und Abstandsregelungen sowie die Hygieneregeln einzuhalten.

Für das Amts- und Landgericht Trier gelten ab Dienstag, 5. Mai, folgende Zutrittsbedingungen: Mit Covid 19 Infizierte oder Kontaktpersonen von Infizierten dürfen das Gericht nicht betreten. Betroffene werden gebeten, sich frühzeitig unter Angabe des Aktenzeichens an das Gericht zu wenden, um das weitere Vorgehen zu klären.

Der Zutritt zum Gebäude wird nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung gewährt. Ausnahmen: Rechtsanwälte/Notare sowie deren Mitarbeiter in Ausübung ihres Amtes; zu einem Termin geladene Prozessbeteiligte; Bürger, die einen Antrag bei der Rechtsantragsstelle anbringen möchten; Bürger, die als Zuschauer an einer öffentlichen Hauptverhandlung oder einem Versteigerungstermin teilnehmen möchten.

Jeder Besucher hat einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Die Veränderung der Bestuhlung im Wartebereich sowie im Sitzungssaal ist untersagt.

Die für das jeweilige Gericht geltenden Bestimmungen können auf der jeweiligen gerichtsinternen Homepage abgerufen werden.

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