Trierer Hafen: Firmen müssen nachbessern

TRIER-PFALZEL. Mit umfassenden Vorschlägen für die Theo Steil GmbH und das Trierer Stahlwerk will die SGD Nord die Staubemissionen im Trierer Hafen reduzieren.

Viele Pfalzeler Bürger bleiben misstrauisch, auch wenn die Blutuntersuchungen soweit sie bisher bekannt sind, keine Befunde ergeben haben. Die Bodenproben in Pfalzel dagegen weisen bei zwei von fünf untersuchten Stellen einen erhöhten Blei- und Cadmium-Gehalt auf. Die Untersuchungsergebnisse von Obst und Gemüse aus Pfalzeler Gärten liegen aber noch nicht vor. Die beiden Firmen, die hauptsächlich für die Schadstoffbelastungen im Trierer Hafen und den umliegenden Stadtteilen verantwortlich sind, sollen nach dem Willen der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Vorkehrungen treffen, um die Belastungen in Zukunft zu reduzieren. Das ist das Ergebnis, das die SGD Nord aus dem Bericht der Zentralen Expertengruppe Umweltschutz (Zeus) zieht und auf einer Bürgerversammlung in Pfalzel vorgestellt hat. Die Ursachen für die Schadstoffbelastungen sieht die Zeus-Studie darin, dass bei der Firma Theo Steil "durch zahlreiche Verlade-, Transport- und Bearbeitungsschritte mit der Shredderleichtfraktion sowie Windeinwirkung Staubemissionen freigesetzt" werden. Die SGD Nord empfiehlt daher, dass bereits getrennter Abfall direkt entsorgt werden soll und die Verladevorgänge von Shredderrückständen mit emissionsärmeren geschlossenen Greifern und nicht wie bisher mit Radladern vorgenommen werden sollen. Insgesamt sollen Hallen und ein besserer Windschutz dazu beitragen, die Staubemissionen zu reduzieren. Steil will die Vorschläge der Zeus auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung umsetzen. Das Trierer Stahlwerk, der andere Hauptverursacher, will seine Produktion mit einer Investition von 40 Millionen Euro bis Mai 2007 technisch auf den neuesten Stand bringen und damit auch die aktuelle Hauptquelle der Emissionen, die offenen Dachreiter der Stahlwerkshallen, beseitigen. Darin sieht die SGD Nord eine erhebliche Verbesserung. Bis dahin muss die Schlackebehandlungsanlage, von der ein Großteil der Staubemissionen ausging, stillgelegt werden und darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn geeignete Absaugmaßnahmen vorhanden sind.

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