Trierer Radclub: Beschilderung muss auf den Prüfstand

Trier · Ein Gerichtsurteil heizt die Diskussion um Radwege in Trier erneut an: Das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) hat vergangene Woche entschieden, dass Radfahrer nur dann zur Benutzung von Radwegen verpflichtet sind, wenn das Fahren auf der Fahrbahn zu gefährlich ist. Nun fordert der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) Kreisverband Trier, dass auch in Trier die Beschilderung der Radwege auf den Prüfstand soll.

(slg) In dem konkreten Fall hatte ein Bürger sich erfolgreich gegen die Stadt Regensburg durchgesetzt, indem er sagte, dass das Fahren auf der Fahrbahn einer bestimmten Straße mindestens genauso sicher sei wie das Benutzen des Radwegs, der an der Stelle gemeinsam mit dem Fußweg auf dem Bürgersteig ausgewiesen ist.

Der ADFC unterstreicht die Entscheidung der Richter. Radfahren auf der Fahrbahn würde dabei helfen, dass Autofahrer und Radfahrer sich gegenseitig im Blick haben.

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