Trierer Reifenstecher: Endlich eine heiße Spur

Trier · Möglicher Durchbruch in der Fahndung nach dem Reifenstecher: Die Ermittler haben einen konkreten Verdacht, wer in der Nacht zum 27. August quer durch das Stadtgebiet Hunderte Autoreifen aufgeschlitzt hat.

 Reifenstecher.

Reifenstecher.

Foto: Friedemann Vetter

"Der Mann ist noch nicht überführt", betont Triers Leitender Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer. "Er steht lediglich im Verdacht, für die zerstochenen Reifen verantwortlich zu sein. Die Ermittlungen laufen noch." Der Verdächtige ist darüber informiert, dass er im Visier der Staatsanwaltschaft steht, und wird bereits von einem Anwalt vertreten. Nähere Angaben zu Alter, Herkunft und vor allem dem möglichen Motiv sind noch nicht möglich.

"Dieses Ermittlungsergebnis basiert auf allen bisher zusammengetragenen Beweismitteln", erläutert der Chef der Staatsanwaltschaft Trier. Hier stehen vor allem zwei konkrete Hinweise im Mittelpunkt: Ein Augenzeuge hatte sich im September bei der Polizei gemeldet und berichtet, er habe in der Tatnacht einen Mann dabei beobachtet, wie er sich an einem geparkten Auto zu schaffen machte. Außerdem hat eine Sicherheitskamera auf einem Privatgrundstück den Täter in Aktion gefilmt. Aus diesen beiden Quellen stammte dann eine konkrete Personenbeschreibung: etwa 40 Jahre alt, zwischen 1,75 und 1,80 Meter groß und etwa 85 Kilogramm schwer, leichter Bauchansatz, zu einem Pferdeschwanz zusammengebundenes dunkles Haar (der TV berichtete). Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ermittlung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft eine Belohnung von 2500 Euro ausgesetzt.

Falls sich der Verdacht der Ermittler bestätigt und es sich tatsächlich um einen Einzeltäter handelt, hat dieser jede Menge Zeit und Energie in seinen Streifzug investiert. Generell ist die Spur der Verwüstung, die in der Nacht zum Dienstag, 27. August, quer durch Trier gezogen wurde, wahrscheinlich der größte Einzelfall von Vandalismus, mit dem es die Stadt Trier in den letzten zehn Jahren zu tun hatte. Zwischen Trier-Süd und Kürenz stach oder schnitt der Täter die Reifen Hunderter geparkter Autos platt. Die Grafik (links unten) zeigt, in welchen Straßen er im Lauf der Nacht zugeschlagen hat.

Viele Betroffene entdeckten den Schaden am Morgen, behoben ihn selbst oder ließen ihn beheben und mussten die Kosten als ärgerlichen Verlust verbuchen, weil auch eine Vollkaskoversicherung keine Reifenschäden abdeckt. Einige fuhren aber auch los, ohne von ihren beschädigten Reifen zu wissen, da diese nicht völlig platt, sondern nur angestochen und beschädigt waren. In zwei Fällen platzte ein solcher Reifen während der Fahrt auf der Autobahn. "Nur durch glückliche Umstände", so damals der Wortlaut der Polizei, konnten schwere Unfälle verhindert werden. Die Ermittler suchten mit Sonderkräften nach dem Täter, die Polizei verstärkte nachts ihre Präsenz auf den Straßen.
Rund 250 Autobesitzer haben sich in den Tagen nach der Vandalismus-Serie bei der Polizei gemeldet und Anzeige erstattet.

Im Strafgesetzbuch regelt Paragraf 303 die Sachbeschädigung: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Damit ist jedoch nur die strafrechtliche Seite geregelt. Einen möglichen Schadenersatz muss ein Betroffener zivilrechtlich einklagen. Sollte ein Täter vom Zivilgericht verurteilt werden, müsste er auf diesem Weg für alle Kosten aufkommen, die den Betroffenen durch das Zerstechen der Reifen entstanden sind: Reparatur- oder Ersatzkosten, Nutzungs- und Arbeitsausfall, Vermögensschäden wie verpasste Flüge oder Bahnfahrten.

Ein Geschädigter soll durch den Schadenersatz so gestellt werden, als habe es den Schaden nicht gegeben. So will es das Gesetz. Ob das bei 250 Betroffenen möglich ist, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.

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