Trierer Stadtrat sagt ja zu „trockener Weiberfastnacht“ 2013

Trier · An Weiberfastnacht 2013 ist es auf vielen Plätzen und Straßen der Trierer Altstadt zwischen 9 und 19 Uhr verboten, Alkohol zu trinken oder mitzuführen. So legt es eine Gefahrenabwehrverordnung fest, die der Stadtrat am Donnerstagabend nahezu einstimmig beschlossen hat. Außerdem gilt an diesem Tag (7. Februar) ein Glasverbot für den Hauptmarkt.

Die Stadt reagiert damit auf Alkoholexzesse Jugendlicher und junger Erwachsener an Weiberfastnacht in diesem Jahr. Registriert wurden 60 Fälle von teilweise schweren Alkoholvergiftungen; außerdem kam es durch exzessiven Alkoholkonsum zu zahlreichen Schlägereien und Körperverletzungen.

Der traditionellen Prinzenproklamationsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Trierer Karneval (ATK) auf dem Hauptmarkt will die Stadt keine Steine in den Weg legen. Sie kann in abgespeckter Version - ohne Alkoholausschank, keine große Musikbühne sowie Ende bereits um 13 Uhr - stattfinden. Details sollen noch zwischen ATK, Polizei und Ordnungsamt geklärt werden.

Nicht durchsetzen konnte sich die Verwaltung mit ihrem Ansinnen, die Einführung einer "Gelben Karte" zu prüfen, die zu Nichterteilung oder Entzug einer Fahrerlaubnis führen könnte. Bei Stimmengleichheit (25:25) war dieser Punkt abgelehnt. Für das Vorhaben, probeweise verdeckt zu testen, ob Händler Alkohol an Jungendliche verkaufen, fand sich hingegen eine Ratsmehrheit.
Weiberfastnacht 2012: ein Protokoll des Schreckens

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