Tourismus Da war es nur noch eines

Trier · Artur Friedrich, einer der größten Immobilienbesitzer Triers, macht eines seiner beiden Hotels  dicht — wegen der Bettensteuer, wie er sagt.

 Zwei auffallende Fassaden neben der Porta Nigra: das Altstadthotel (links) und das Hotel Römischer Kaiser. Die Eigentümerfamilie Friedrich hat das Altstadthotel überraschend geschlossen.

Zwei auffallende Fassaden neben der Porta Nigra: das Altstadthotel (links) und das Hotel Römischer Kaiser. Die Eigentümerfamilie Friedrich hat das Altstadthotel überraschend geschlossen.

Foto: Jörg Pistorius

Der Kampf gegen die sogenannte Bettensteuer geht in die nächste Runde, und diese wird offenbar wesentlich härter als erwartet. Der Trierer Hotelier Artur Friedrich (83) verkündet im Gespräch mit dem TV die sofortige Schließung des Altstadthotels an der Porta Nigra.

„Aufgrund eines massiven Einbruchs bei den Reservierungen haben wir das Altstadthotel geschlossen und das Personal freigestellt“, erklärt Friedrich. „Diese Schließung gilt, bis sich die Nachfrage ändert.“ Der Hotelier betont außerdem, er bereite eine Klage gegen die 2017 vom Stadtrat beschlossene Bettensteuer vor. Eine solche Klage hatte Friedrich bereits im vergangenen Jahr angekündigt (der TV berichtete mehrmals). Die Schließung des Hotels kommt dagegen völlig überraschend. Das Altstadthotel hat 120 Betten. „Mehrere Dauerarbeitsplätze fallen weg“, sagt Friedrich. Der Unternehmer ist überzeugt, dass die neue Steuer den Rückgang der Reservierungen maßgeblich verursacht hat. Er nennt keine genauen Zahlen.

Das Altstadthotel und sein direkter Nachbar, das Hotel Römischer Kaiser, fangen mit ihren historischen Fassaden den Blick vieler Fußgänger, die sich von Norden kommend der Porta Nigra nähern. Beide Häuser gehören der Familie Friedrich, die zu den größten Immobilienbesitzern der Stadt Trier zählt. Neben einem breiten Portfolio an Häusern und Grundstücken, darunter der Studierturm in Trier-Nord und das verfallene Central-Hotel am Rindertanzplatz, führt die Familie auch die Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH mit Hauptsitz in Kenn (Verbandsgemeinde Schweich) und Niederlassungen in Berlin, Dresden, Erfurt, Magdeburg, Leipzig, Hamburg, Nürnberg, München und Münster.

Artur Friedrich hat sich längst aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, seine Söhne Markus und Johannes haben die Geschäfte übernommen. Doch für die beiden Hotels an der Porta Nigra fühlt sich der Seniorchef weiterhin verantwortlich. Mit 83 Jahren will er den Kampf, zweifellos nicht der erste in seiner langen Karriere, gegen die Bettensteuer aufnehmen. Diese Steuer ist in Trier seit dem Jahresbeginn fällig. Die Stadtverwaltung rechnet mit Einnahmen in Höhe von 700 000 Euro pro Jahr. Jeder Tourist und Besucher zahlt 3,5 Prozent seines Übernachtungspreises an die Stadt. Berechnet werden maximal sieben Übernachtungen. Nur der Privatbesucher muss zahlen, geschäftlich und beruflich Reisende sind von der Bettensteuer befreit. Eine fatale Entscheidung, findet Artur Friedrich. „Da heute die meisten Buchungen über Portale und Veranstalter getätigt werden, hat die Einführung einer Bettensteuer einen entscheidenden Einfluss.“ Das Argument, 3,5 Prozent seien ein verschwindend kleiner Betrag, lässt Friedrich nicht gelten. „Für einen Reiseveranstalter, der einen Bus voller Gäste für drei Tage nach Trier bringt, werden diese 3,5 Prozent pro Übernachtung schnell zu einer dreistelligen Summe.“

Der Einbruch der Reservierungen für das Altstadthotel habe ihn zur Schließung bewogen, sagt Friedrich. „Ich versuche, über eine Normenkontrollklage zu klären, ob die Stadt mit der Bettensteuer gegen Bundesrecht verstößt.“ Normenkontrollklagen dienen dazu, Beschlüsse oder Regelungen auf ihre Recht- und Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) nimmt auf Anfrage des TV Stellung zu Friedrichs Aussagen. „Sollte das Hotel tatsächlich schließen, würden wir das sehr bedauern, denn wir haben dort auch gerne Gäste der Stadt untergebracht.“ Stadt-Sprecher Michael Schmitz ergänzt: „Im Übrigen können die Beherbergungsbetriebe im Rahmen ihrer Preiskalkulation selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie diese Abgabenbelastung an die Übernachtungsgäste weitergeben.“

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