Trierer Viezporz-Streit soll außergerichtlich geklärt werden

Trier · Doch kein Prozess um die "Original Trierer Viezporz" aus Speicher: die für gestern angesetzte Verhandlung vor dem Landgericht Trier ist kurzfristig vertagt worden. Beide Parteien wollen sich außergerichtlich einigen.

Trier. Eine Handvoll Besucher - darunter auch eine Triererin mit einer Viezporz im Gepäck - kam vergebens ins Trierer Landgericht: Die Verhandlung einer Unterlassungsklage (der TV berichtete mehrfach) in Sachen Original Trierer Viezporz wurde vertagt. Richterin Anne Brodöfel sagte, beide Streitparteien hätten sie kurzfristig darüber informiert, dass außergerichtliche Vergleichsgespräche liefen und daher um Vertagung gebeten. Sie setzte als neuen Verhandlungstermin den 20. Juni an.
Denkbar ist aber, dass es bei einer außergerichtlichen Einigung gar nicht mehr zu einer weiteren Verhandlung kommt. Der Streit dreht sich um die von der Firma Kunstkeramische Werkstätten Gebrüder Plein aus Speicher im Internet benutzte Bezeichnung "Original Trierer Viezporz". Der Trierer Werbemittel-Unternehmer Frank Reinardt hatte per Unterlassungsklage verlangt, dass sie auf diese Bezeichnung verzichten. Die Gebrüder Plein stellen das charakteristische Trinkgefäß in dieser Form seit über 40 Jahren her. Vor dem Landgericht war der Prozess wegen des auf 50 000 Euro festgesetzten Streitwerts gelandet.
Details zu den Inhalten einer möglichen Einigung wollten beide Streitparteien auf TV-Anfrage gestern nicht preisgeben, man habe sich auf Stillschweigen geeinigt. mic

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