Triers ungeliebte Leuchtreklame

Trier · Die Videowerbewand an der Zurmaiener Straße soll weg: Mit diesem Ziel zieht eine Triererin am 15. Februar vor das Verwaltungsgericht. Die Klägerin hat dabei nicht den Eigentümer im Visier, sondern die Stadt Trier, da sie die Baugenehmigung erteilt hat. Die Verwaltung sieht die Videowalls mittlerweile ebenfalls kritisch und will auf den Stadteingangsstraßen keine mehr zulassen.

 Die Videowerbetafel am Moselstadion wird mit rechtlichen Mitteln bekämpft. TV-Foto: Friedemann Vetter

Die Videowerbetafel am Moselstadion wird mit rechtlichen Mitteln bekämpft. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Seit 2008 lenkt eine 15 Quadratmeter große Videowand an der Ecke Zurmaiener Straße/Zeughausstraße die Blicke von Passanten und Autofahrern auf sich. Die elektronische Riesentafel befeuert seitdem die Stimmung vieler Anwohner und Pendler, die sich durch das Lichtspiel gestört und abgelenkt fühlen. Ein unvertretbarer Risikofaktor auf der stark befahrenen Zurmaiener Straße, finden viele - nicht nur dann, wenn die Wand gerade mal wieder für ein Etablissement der Rotlichtszene wirbt. Am 15. Fe bruar landet das Thema vor dem Verwaltungsgericht Trier.
Anwohner geht vor Gericht


Eine Anwohnerin hat geklagt. Ihr Argument: Sie werde durch die Werbung stark beeinträchtigt, die Wand leuchte grell in ihr Schlaf- und Arbeitszimmer. Die Klägerin wendet sich nicht gegen die Trierer Eintracht, die den Bau der Videowand auf dem Gelände des Moselstadions finanziert hat und die Pachteinnahmen kassiert. Sie wendet sich auch nicht gegen das Luxemburger Unternehmen XXL Wall, das 2010 Betrieb und Vermarktung übernommen hat. Die Beklagte ist die Stadt Trier, weil sie die Baugenehmigung erteilt hat. Dabei sieht die Stadtverwaltung die Genehmigung der Videowall an einer zentralen Einfallsstraße längst als einen Fehler an, den sie nicht zu wiederholen gedenkt.
Bereits im November hat der Stadtrat eine Verwaltungsvorlage einstimmig angenommen, in der klar festgelegt wird, dass großflächige Werbeanlagen im Bereich der Stadteingangsstraßen nicht vertretbar sind. Um die Stadteingänge in Trier-Nord und -Süd und Knotenpunkte wie die B 51 frei von solchen Werbetafeln zu halten, will die Stadtverwaltung Bebauungspläne mit entsprechenden Verboten aufstellen.
Auch die Stadt und der Betreiber XXL Wall liegen im Clinch. "Die Klägerin hat sich beim Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung über die Anlage beschwert", sagt Hans-Günther Lanfer vom Trierer Presseamt. "Die Verwaltung hat den Betreiber aufgefordert, die Helligkeitswerte der Anlage zu überprüfen und die Werte vor allem bei Dunkelheit zu reduzieren." Zwar sei daraufhin der leuchtend weiße Bildhintergrund verschwunden, auch die Leuchtkraft habe in den Nachtstunden abgenommen.
Dennoch habe die Klägerin ihre Beschwerde aufrechterhalten. Lanfer: "Das Bauaufsichtsamt hat ein ordnungsbehördliches Verfahren gegen den Betreiber eingeleitet." Außerdem habe die Stadt den Betreiber aufgefordert, einen öffentlich bestellten und vereidigten Lichtgutachter mit der Begutachtung der Videowall Anlage zu beauftragen. "Dieses Gutachten liegt vor und kommt zu dem Schluss, dass die empfohlenen Richtwerte zwischen 22 und sechs Uhr überschritten werden", sagt Hans-Günther Lanfer. Die Empfehlung, nach 22 Uhr keine Filmsequenzen mehr zu zeigen, habe die Stadt dem Betreiber XXL Wall sofort in einem Ergänzungsbescheid zur Baugenehmigung zur Auflage gemacht.
Ob und wie die Eintracht als Eigentümer und XXL Wall als Betreiber und Vermarkter auf die aktuelle Lage reagieren, steht noch nicht fest. Gestern waren beide für Stellungnahmen nicht zu erreichen. "Es ist rechtlich nicht zulässig, derartige Videoanlagen pauschal für das gesamte Stadtgebiet auszuschließen", sagt Stadtsprecher Lanfer. Die Innenstadt bleibe allerdings videofrei: "Die Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen, die für den Innenstadtring gilt, schließt in diesem Bereich entsprechende Anlagen mit Lichtwerbung oder beweglichem Licht aus."

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