Tschüss, Moselaufstieg!

TRIER. Der Moselaufstieg dürfte zumindest für die nächsten zehn Jahre vom Tisch sein: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat entschieden, dass es beim ablehnenden Urteil des Oberverwaltungsgerichts bleibt. Doch die Hoffnungen der Umgehungsbefürworter sind noch nicht gestorben.

"Dieses Urteil müssen wir erstmal verkraften", sagte Dieter Schmitt, Erster Beigeordneter im Kreistag Trier-Saarburg. Das BVG hat gestern die Klage des Landes auf Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz abgelehnt. Das OVG hatte im Mai 2005 die Pläne für den neuen Anschluss an die Autobahn Luxemburg-Trier, der zwischen Zewen und Euren hochführen sollte, für nichtig erklärt. Weil keine Aussicht auf Realisierung in den nächsten zehn Jahren bestehe, verliere das Planfeststellungsverfahren seine Gültigkeit, urteilte das OVG. Möglich wurde dieses Urteil erst, nachdem die rot-grüne Bundesregierung den Moselaufstieg von der vordringlichen in die weitere Bedarfsliste abgestuft hatte. Daraus resultierte, dass absehbar kein Geld für das regionale Großprojekt bereitgestellt werden würde. Vom Moselaufstieg verabschieden will Schmitt sich allerdings nicht: "Schließlich wollen Kreis und Land diese wichtige Verkehrsentlastung für das Moseltal immer noch." Jetzt müsse der Verkehrswegeplan aufgeschnürt und der Aufstieg wieder auf die Prioritätenliste gesetzt werden. "Und wir müssen wieder bei Null anfangen", seufzt Schmitt. "Mit großem Entsetzen", reagierte auch Bernhard Kaster, Trierer Mitglied im Bundestag, auf das BVG-Urteil: "Das ist der Super-Gau für ein Projekt, das seit Jahren von Wirtschaft und sämtlichen kommunalen Vertretungen gefordert wird." Der Trierer Rechtsanwalt Paul Henseler hatte für die Igeler Interessensgemeinschaft "Nein zum Moselaufstieg" die Klage beim OVG in Koblenz eingereicht. Dass das BVG eine Revision nicht zulassen würde, habe ihn allerdings selbst überrascht: "Meiner Meinung nach könnte man dem Urteil eine allgemeine Bedeutung zusprechen, schließlich gibt es zur Zeit viele Planungen, die wegen fehlender Mittel auf unabsehbare Zeit verschoben wurden." Hat ein Urteil allgemeinen Charakter, spreche das für die Zulassung einer Revision. "Aber wir freuen uns natürlich, dass unsere Klage Erfolg hatte!" Sollte der Moselaufstieg es tatsächlich noch einmal auf die Prioritätenliste des Bundes schaffen, wäre ein neues Planfeststellungsverfahren theoretisch möglich. Verplant Igel allerdings das Gebiet - das für den Moselaufstieg reserviert war, jetzt aber in die Planungshoheit der Gemeinde zurückfällt - würde das die Umgehung wohl für alle Zeiten unmöglich machen. "Wir freuen uns erstmal über das Urteil", sagt Igels stellvertretender Bürgermeister Michael Grundhöfer. Alles Weitere müsse erstmal im Gemeinderat besprochen werden. Gegner des Moselaufstiegs hatten auch immer wieder ökologische und finanzielle Argumente angeführt: Nach Angaben des Landesbetriebs Straßen und Verkehr Trier würde der Anschluss rund 44 Millionen Euro kosten. An Planungskosten seien bisher rund "zehn bis zwölf Prozent" dieser Summe angefallen.

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