TV-Telefonaktion zu Sorgerecht: Miteinander reden ist wichtig

Trier · Kommunikationsprobleme mit dem ehemaligen Partner und immer wieder die Sorge um das Kind: Zahlreiche Leser haben die TV-Telefonaktion genutzt, um sich bei drei Rechtsanwälten über das Thema Sorgerecht zu informieren.

Trier. Wenn sich Eltern trennen, haben sie zumeist gemeinsam das Sorgerecht für die Kinder. Schwierig kann es werden, wenn Entscheidungen anstehen - ein Umzug beispielsweise oder eine Einschulung. Hier eine Auswahl aus den vielen Fragen und Antworten von der TV-Telefonaktion.Mein Ex-Mann und ich haben gemeinsam das Sorgerecht für die Kinder. Ich kann mit ihm einfach nicht reden, daher würde ich es lieber allein haben. Wie würde das funktionieren?Michaela Porten-Biwer: Sie müssten einen Antrag beim Familiengericht stellen. Die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge findet nur in seltenen Ausnahmefällen statt, etwa wenn keinerlei Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist. Aber selbst dann würde das Gericht anordnen, dass sie an einer Beratung teilnehmen müssen.Kann ein Elternteil entscheiden, welche weiterführende Schule ein Kind besuchen soll oder welche Ausbildung es beginnt?Michaela Porten-Biwer: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge muss grundsätzlich ein Einvernehmen über solche wichtigen Entscheidungen herbeigeführt werden. Im Streitfall kann ein Familiengericht festlegen, welcher Elternteil diese Frage entscheiden darf.Was hat sich seit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern geändert?Dieter Kalicki: Früher hat ein unehelicher Vater keine Chance gehabt, das Sorgerecht mit übertragen zu bekommen, wenn die Mutter es blockiert hat. Jetzt kann er einen Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht stellen. Wenn der andere Elternteil keine Gründe vorträgt, die dagegen sprechen, wird die elterliche Sorge beiden gemeinsam übertragen (die sogenannte Antragslösung). Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009 wird in der gerichtlichen Praxis bereits in dieser Weise verfahren.Darf die Mutter einfach mit den Kindern wegziehen?Reinhold Schmitt: Wenn sie in der näheren Umgebung bleibt, ist dies kein Problem. Will sie etwa in ein anderes Bundesland oder ins Ausland ziehen, so dass der Vater sein Umgangsrecht nur mit erheblichem Aufwand ausüben könnte, so muss im Zweifelsfall ein Familiengericht darüber entscheiden. Wenn keine triftigen Gründe dagegen sprechen, darf die bisherige Haushaltsgemeinschaft üblicherweise fortgesetzt werden. Generell gilt: Ein Kind ab dem Alter von 14 Jahren muss zu einer Frage, die es betrifft, angehört werden; jüngere Kinder können angehört werden. Der Kindeswille allein ist jedoch nicht entscheidend. DQ

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