Unerlaubt in der ersten Klasse

Weil die zweite Klasse in einer Regionalbahn in Richtung Koblenz überfüllt gewesen sei, hat sich eine Schülerin kurzerhand in die erste Klasse gesetzt - und ließ sich auf eine Diskussion mit dem Schaffner ein.

Trier. (slg) Dass ihr Schülerticket, mit dem sie jeden Tag von Hetzerath nach Trier und wieder zurück fährt, nur für die zweite Klasse gültig ist, weiß die Schülerin ganz genau. Dennoch hat sie sich vor ein paar Tagen auf dem Heimweg unerlaubter Weise in die erste Klasse gesetzt und darüber mit einem Schaffner der Deutschen Bahn diskutiert.

"Der Zug, der eigentlich um 13.21 Uhr kommen müsste, war an diesem Tag wieder einmal zu spät", sagt die Schülerin. Das sei keine Seltenheit. Und auch, dass um diese Zeit besonders viele Schüler die Heimreise antreten, sei völlig normal. "Es gab keinen Sitzplatz und kaum Platz zum Stehen." Die Luft im Abteil sei sehr stickig und unerträglich heiß gewesen. Die Fenster habe man auch nicht öffnen können.

"Wir wissen, dass diese Züge nach Schulschluss in der Tat sehr stark besetzt sind", bestätigt ein Sprecher der Deutschen Bahn. Von überfüllten Abteilen könne jedoch keine Rede sein. "Uns ist in den vergangenen Wochen kein Fall bekannt geworden, bei dem auf der Strecke zwischen Trier und Koblenz ein Schulkind zurückgeblieben ist, weil kein Platz mehr war." Die Zugreisende hat jedenfalls eine andere Auffassung von überfüllten Zügen. "Ich bin dann mit einer Freundin in die erste Klasse gegangen, die noch vollkommen leer war", sagt sie. Ein Schaffner habe die beiden bereits kurz nach Verlassen des Trierer Bahnhofs aufgefordert, das Abteil zu verlassen. Die Schülerin blieb jedoch sitzen. Stattdessen hätten sie mit dem Schaffner darüber gesprochen, warum er in solchen Fällen die erste Klasse nicht für die Schüler freigeben würde. "Er meinte, er sei nur der Vollstrecker und habe das nicht zu entscheiden." Auch das Argument der überhitzten Abteile habe er nicht gelten lassen.

Dass die erste Klasse in Regionalzügen für andere Fahrgäste ohne entsprechendes Ticket freigegeben wird, dürfe nur in Ausnahmen passieren, sagt der Unternehmenssprecher. "Grundsätzlich gilt: Nur wer die erste Klasse zahlt, darf sie auch in Anspruch nehmen." Jeder Schaffner der Deutschen Bahn habe jedoch in den Zügen Hausrecht und dürfe selbstständig entscheiden, wann solch ein Ausnahmefall vorliege. Beispielsweise im Krankheitsfall. "Falls es einem Kind schlecht gehen sollte, wird der Schaffner es sicherlich in der ersten Klasse sitzen lassen."

Rund 20 Minuten dauert eine Zugfahrt von Trier nach Hetzerath. Beinahe genauso lange hat die Schülerin mit dem Schaffner diskutiert. "Er hat unsere Argumente nicht eingesehen und wollte unsere Personalien aufnehmen, weil wir unerlaubt in der ersten Klasse waren. Aber die haben wir nicht rausgerückt", sagt sie. "Wir sind dann in Hetzerath einfach ausgestiegen." Dass sie ohne weitere Konsequenzen davonkam, ist nicht selbstverständlich. "Der Schaffner sagte uns, dass er die Polizei rufen werde, damit die am Haltepunkt unsere Personalien ermitteln." Ob er das wirklich getan hat, weiß die Bahnfahrerin nicht. Es sei jedenfalls kein Polizist erschienen.

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