Unfall-LKW war nicht mit Gefahrgut beladen

Trier. (alf) Bei dem Kobalt-Metall, mit dem der am Montag auf der B.51 verunglückte LKW beladen war (der TV berichtete), handelt es sich nicht um Gefahrgut, der gesondert deklariert werden musste. Das ergab eine Überprüfung des Gefahrguttrupps der Polizei.

Der Transport musste demnach nicht mit Warnsymbolen gekennzeichnet werden. Die Feuerwehr war dennoch bei der Bergung der Fässer von der größtmöglichen Gefahr ausgegangen, weil die Ladepapiere im zerstörten Führerhaus nicht zugänglich waren. Anwohner mussten ihre Fenster geschlossen halten.

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