Unfallfahrer muss doch nicht ins Gefängnis

Der 30-Jährige, der mit seinem Geländewagen am 28. Dezember 2013 auf der K 52 zwischen Langweiler und Sensweiler nahe Morbach einen Fußgänger überfahren und anschließend Fahrerflucht begangen hatte, muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das ist das Ergebnis der nur rund einstündigen Berufungsverhandlung am Landgericht Bad Kreuznach.

Bad Kreuznach/Bernkastel-Wittlich. Anders als das Amtsgericht Idar-Oberstein in seinem Urteil vom Oktober vorigen Jahres setzte die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Caroline Walper die wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht verhängte einjährige Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Das hatte auch Staatsanwalt Günter Horn beantragt. Außerdem muss der Angeklagte in fünf Raten insgesamt 2500 Euro an das Pfarramt für Ausländerarbeit in Bad Kreuznach zahlen. Es sei eine eiserne Regel, dass kurze Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, erläuterte die Richterin. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, "die der Verteidigung der Rechtsprechung dienen", werde anders entschieden. Das komme eigentlich nur bei einem extrem krassen Fehlverhalten in Verbindung mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch infrage. Der Angeklagte aber war nach einem langen Arbeitstag lediglich übermüdet. Er hat zudem eine sehr günstige Sozialprognose. Nicht angehaltenAls der 30-Jährige am Abend des 28. Dezember 2013 gegen 22 Uhr von Langweiler kommend mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 40 Kilometern pro Stunde auf die Kreisstraße in Richtung Sensweiler abbog, spürte er schon nach wenigen Metern einen Aufprall. "Der war nicht zu vermeiden", unterstrich die Richterin aufgrund der Spurenlage und der Aussage des technischen Sachverständigen. Doch statt dann anzuhalten, beschleunigte der aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich stammende Mann sein Fahrzeug noch. Der Staatsanwalt nannte das ein "erhebliches Augenblicksversagen". Sechs bis zehn Sekunden hatte er Zeit, sich zu entscheiden - und handelte "verwerflich falsch", wie auch sein Anwalt Mario Wacker aus Morbach einräumte. "Der Mann war fix und fertig"

Mit fatalen Folgen: Denn erst durch das Mitschleifen über etliche Meter erlitt der 61-Jährige die tödlichen Verletzungen. Er habe geglaubt, dass es sich um einen Ast handele, hatte der nicht vorbestrafte Angeklagte am Amtsgericht über seinen Anwalt Mario Wacker verlauten lassen. Er hätte sich aber vergewissern müssen, ob es nicht doch ein Mensch war, betonte die Richterin. "Denn das lag zumindest im Bereich des Möglichen." Der Fall hatte seinerzeit in der Region für viel Aufsehen gesorgt. Die Polizei bat die Bürger in Langweiler und den umliegenden Ortschaften per Lautsprecher um Hinweise zu dem flüchtigen Fahrer. So stieß man auf den 30-Jährigen, der zunächst alles bestritt, dann aber bei der technischen Untersuchung seines Fahrzeugs zugab: "Ich war\'s.""Der Mann war fix und fertig", erinnerte sich ein Polizeibeamter. Auch bei der Verhandlung am Amtsgericht hatte der Unfallfahrer mit versteinerter Miene und sichtlich betroffen geschwiegen. Amtsrichter Johannes Pfeifer hatte seinerzeit bereits vermutet, dass sein Urteil in der Berufungsinstanz vermutlich aufgehoben werden wird. "Aber etwas anderes kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren", hatte er deutlich gemacht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort