Unternehmer zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Trier/Konz · Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am Dienstag einen Angeklagten wegen besonders schweren Betruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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