Unternehmer zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Trier/Konz · Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat am Dienstag einen Angeklagten wegen besonders schweren Betruges in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Laut Urteil verkaufte der Unternehmer aus Konz, der in Luxemburg einen Versandhandel betrieb, per Internet Hunderte von Elektronikwaren, die jedoch gar nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeliefert wurden. Seine Mitarbeiter sollen angegeben haben, die Waren seien vorrätig, woraufhin Kunden den Kaufpreis bezahlt, aber keine Gegenleistung dafür bekommen hätten.Außerdem habe der Angeklagte etlichen Lieferanten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit seiner Firma vorgespielt und bestellte Waren, die er geliefert bekommen hatte, den Zulieferern nicht bezahlt. Sechs Monate der Gesamtfreiheitsstrafe gelten bereits als vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. redvolksfreund.de/gericht

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