Urteil: 32-jähriger Gewalttäter muss in Sicherungsverwahrung

Trier · Das Landgericht Trier hat gestern in einem sogenannten Sicherungsverfahren angeordnet, dass ein 32-jähriger Mann aus Trier in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Dem Mann wird zur Last gelegt, jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit im Oktober und November 2010 in der Psychiatrie des Mutterhauses, wo er aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung untergebracht ist, mehrfach Schwestern, Pflegepersonal und Ärzte bedroht zu haben.

Außerdem soll er im März 2003 einen Mitbewohner im Raphaelshaus in Trier körperlich misshandelt haben. Die Vollstreckung der Unterbringung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Sicherungsverfahren ist laut Gericht dann vorgesehen, wenn das Strafverfahren gegen den Täter wegen Schuld- oder Verhandlungsunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann. Das Sicherungsverfahren bezweckt die Sicherung der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist unbefristet, wird aber jährlich durch die Strafvollstreckungskammer überprüft. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf zwei Jahre nicht übersteigen. Sie wird alle sechs Monate durch die Strafvollstreckungskammer überprüft. red

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