Urteil: Bewährungsstrafen für zwei Drogendealer

Trier/Köln · Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat das Landgericht Trier am Mittwoch zwei Männer aus Trier und Köln verurteilt. Sie sollen im vergangenen Sommer mit Amphetaminen gedealt haben. Ein dritter Angeklagter wartet noch auf sein Urteil.

Trier. Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren hat die dritte Große Strafkammer des Landgerichts Trier am Mittwoch gegen zwei von insgesamt drei Angeklagten verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer, ein 30-Jähriger aus Trier und ein Kölner, Betäubungsmittel gekauft und mit diesen gehandelt haben.

Der Mann aus Köln soll zwischen Mai und Juni 2011 dem dritten, bisher noch nicht verurteilten Angeklagten, beim Verkauf von 500 Gramm Amphetaminen an den 30-Jährigen Trierer geholfen haben. Der Trierer hatte anschließend versucht, einen Teil der Drogen an eine Vertrauensperson der Staatsanwaltschaft Trier weiter zu verkaufen.

Der noch nicht verurteilte Angeklagte wollte im Juli 2011 eine Amphetaminmenge von fünf Kilogramm für 4000 Euro an seine Abnehmer ausliefern. An einer Raststätte in Niederzissen wurde er bei der Übergabe mit drei Kilogramm Drogen im Gepäck von der Polizei festgenommen. In seiner Hosentasche fanden die Beamten ein Messer.

Die zwei Verurteilten hatten ihre Taten bereits am ersten Prozesstag gestanden. Ihre Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen den dritten Angeklagten wird das Verfahren am 2. Februar fortgesetzt.

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