Justiz Urteil des Landgerichts Trier: Selbsternannter Pharao muss in ein psychiatrisches Krankenhaus

Trier · Das Landgericht Trier hat am Donnerstag die Einweisung eines 31-Jährigen Ägypters in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet. Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie, ist deshalb schuldunfähig und stellt laut Urteilsbegründung von Richter Armin Hardt eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.

Urteil des Landgerichts Trier: Selbsternannter Pharao muss in ein psychiatrisches Krankenhaus
Foto: TV/Klaus Kimmling

Es ist einer der spannendsten Momente des Prozesses vor dem Landgericht Trier. Richter Armin Hardt ist ein enorm erfahrener Jurist, der schon Hunderte von Strafprozessen geleitet hat. Er peilt die Psychiaterin Sylvia Leupold an und fragt trocken: „Kann es sein, dass er nur simuliert?“

Leupold, seit drei Jahrzehnten Psychiaterin und gefragte Gutachterin der Trierer Justiz, reagiert geradezu erschrocken. „Nein, nein, auf gar keinen Fall“, sagt sie schnell. „Dann müsste er vielfacher Oskarpreisträger sein. So etwas kann man nicht simulieren.“

Mit „so etwas“ meint die Psychiaterin die schwere psychische Erkrankung des 31 Jahre alten Ägypters auf der Anklagebank. Eine Erkrankung, die Wahnvorstellungen und Allmachtsfantasien bewirkt: paranoide Schizophrenie.

Der Mann, der laut Recherche des Gerichts 2011 aus Ägypten geflohen ist, als Asylbewerber nach Deutschland kam und abgelehnt wurde, hat in den ersten Prozesstagen Aufsehen erregt. Er sei ein Pharao, ein gottgleiches Wesen, das jeden Menschen töten und gleich darauf auch wiedererwecken könne (der TV berichtete mehrmals).

Doch nicht deshalb steht der 31-Jäjhrige vor dem Landgericht Trier. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwei Verwaltungsmitarbeiter im Konzer Sozialamt mit einem Messer bedroht zu haben. Bei seiner Festnahme noch am gleichen Tag habe er Widerstand geleistet und einem Polizisten in den Finger gebissen. Außerdem habe er in Trier einen 51-Jährigen geschlagen und mit einer zerbrochenen Bierflasche bedroht.

Diese Taten hat er begangen, daran zweifeln offenbar weder Staatsanwältin Laura Lorenz noch Richter Hardt. Doch kann er dafür bestraft werden? Im Paragrafen 20 des Strafgesetzbuchs findet man Begriffe wie „seelische Abartigkeit“, „krankhafte seelische Störung“ oder „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“. Wer aufgrund solcher Erkrankungen nicht in der Lage ist, das Unrecht seiner Taten einzusehen und zu verstehen, der handelt rechtlich gesehen ohne Schuld.

Die Diagnose der Psychiaterin ist eindeutig. „Er erfüllt alle Kriterien der Schizophrenie“, betont Sylvia Leupold. „Die Erkrankung ist so schwer, dass seine Identität und Persönlichkeit als Mensch kaum noch zum Vorschein kommt und die Rolle als Pharao und Gott absolut dominiert.“

Von den farbenfrohen Auftritten des Angeklagten zu Beginn des Prozesses ist nichts mehr zu sehen. Ruhig hört er Psychiaterin Leupold und Staatsanwältin Lorenz zu. Einmal verkündet er mit Hilfe des Dolmetschers: „Ich habe doch gar nicht gesagt, dass ich der Pharao bin.“ Keine Spur mehr von den aggressiven Auftrittet, in denen er Zeugen gedroht hat, sie in seinen Tierpark aufzunehmen.

Das Gericht folgt dem Antrag der Staatsanwältin und verfügt die Einweisung des 31-Jährigen in eine psychiatrische Klinik. „Es steht zu befürchten, dass er weitere Straftaten begeht“, sagt Richter Hardt in seiner Begründung. „Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.“ Als der Verurteilte am Ende des Prozesses über den Dolmetscher fragt, wieviele Jahre er in der Psychiatrie bleiben muss, erklärt Richter Hardt ihm die Lage: „Das hängt entscheidend davon ab, ob Sie an einer Therapie mitwirken.“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigt noch im Gerichtssaal an, in Revision zu gehen.

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