Urteil im Funkaffären-Prozess erwartet

Trier · Im Berufungsprozess um gestörte Rettungsfunkfrequenzen soll am heutigen Dienstagmorgen (11 Uhr) das Urteil fallen. Der Trierer Staatsanwalt Matthias Teriet hat für den ehemaligen Leiter der Saarburger Rotkreuz-Wache eine zweijährige Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert.

 Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

(sey) Teriet sieht es nach 24 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der 51-jährige Angeklagte den Funkverkehr im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet monatelang gestört hat. Motiv: Rachegelüste gegenüber der luxemburgischen Air Rescue, die den Angeklagten einst gefeuert hatte. Die Verteidigerin des Ex-Rotkreuzlers plädierte dagegen auf Freispruch. Die Rechtsanwältin warf der Staatsanwaltschaft vor, "willkürlich und kritiklos" ermittelt zu haben. In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht war der Angeklagte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Vor dem heutigen Urteil des Landgerichts erwarten Prozessbeobachter, dass die unterlegene Partei gegen das Urteil Revision einlegen wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort