Justiz Urteil im Trierer Steinewerfer-Prozess: 44-Jähriger muss in Psychiatrie

Trier · Im sogenannten Steinewerfer-Prozess in Trier ist das Urteil gesprochen worden: Der 44-jährige Angeklagte muss für vier Jahre und zehn Monate in Haft. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier ordnete außerdem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

Der Angeklagte (rechts) mit seinem Verteidiger Michael Küppers.

Der Angeklagte (rechts) mit seinem Verteidiger Michael Küppers.

Foto: Roland Morgen

Der 44-Jährige hat um den Tageswechsel vom 14. zum 15. Februar dieses Jahres als Fahrradfahrer hat in Trier in zwei Fällen Menschen ohne Vorwarnung mit Pflastersteinen attackiert. In einem Fall wurde in der Brotstraße ein 20-Jähriger durch den Schlag mit einem 1,5-Kilo-Stein schwer verletzt. Im zweiten Fall bewarf Täter ein junges Paar, das gerade ein Haus in der Gilbertstraße betreten wollte. Der aus kurzer Distanz geworfene Pflasterstein traf die Haustür. Außerdem beschädigte der 44-Jährige in der Gerberstraße die Windschutzscheibe eines parkenden Autos.