Urteil gefallen Gericht über Trierer Steinewerfer: „Eine ganz deutliche Gefahr für die Allgemeinheit“

Trier · Ein 44-Jähriger muss seine Haftstrafe von fast fünf Jahren vorerst in der Psychiatrie verbringen. Er beteuert, dass er niemanden verletzen wollte – das nimmt ihm das Gericht jedoch nicht ab.

 Kurz vor der Urteilsverkündung am Montag: der Anklagte und sein Rechtsanwalt Michael Küppers (links). Ob sie in Revision gehen wollen, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar.

Kurz vor der Urteilsverkündung am Montag: der Anklagte und sein Rechtsanwalt Michael Küppers (links). Ob sie in Revision gehen wollen, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar.

Foto: Roland Morgen

Als die Plädoyers gehalten sind, nutzt der Angeklagte die Gelegenheit zum letzten Wort vor der Urteilsverkündung: „Es tut mir wirklich leid, was passiert ist. Ich bitte um die Chance, mich zu beweisen“, erklärt der 44-Jährige, der im sogenannten Steinewerfer-Prozess auf der Anklagebank sitzt, und wiederholt das, was er bereits am ersten der vier Prozesstage vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier gesagt hat: „Es tut mir wirklich sehr leid.“