Urteil in Trier: Steuerhinterzieher aus Metallbranche muss blechen

Trier · Weil er Steuern in Höhe von 770.000 Euro hinterzogen hat, muss ein Unternehmer aus der Metallbranche eine Geldstrafe in Höhe von 360.000 Euro zahlen. Das hat nach einer Mitteilung des Finanzamts das Trierer Amtsgericht entschieden. Den Steuerschaden hatte der Unternehmer bereits vorher wieder beglichen.

 TV-Foto: Friedemann Vetter

TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter

Die Trierer Steuerfahnder waren dem Firmenchef durch Ermittlungen bei einem Metallgroßhändler und einem Zwischenhändler auf die Spur gekommen. Der Unternehmer habe der Versuchung nicht widerstehen können, die schwer nachprüfbare Menge an äußerst werthaltigen Metallabfällen seiner Produktion schwarz zu verkaufen, heißt es in der Mitteilung des Finanzamts.

Schon vor zwei Jahren seien das Unternehmen und die Privatwohnung des Mannes durchsucht worden. Dank Zeugenaussagen und der bei der Durchsuchung gefundenen Unterlagen habe man dem Unternehmer die Steuerhinterziehung rasch nachweisen können, sagte ein Finanzamtssprecher. Allerdings seien die weiteren Ermittlungen schwierig und zeitaufwendig gewesen. Letztendlich habe der ertappte Unternehmer ein Geständnis abgelegt und mit den Steuerfahndern kooperiert. Dadurch sei er einer Gefängnisstrafe entgangen.

Der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, schätzt, dass dem deutschen Staat durch Steuerhinterziehung jährlich ein Schaden von 50 Milliarden Euro entsteht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort