Urteil: Kasse muss Sportrollstuhl zahlen
Trier. (wie) Eine Krankenkasse muss einem 10-Jährigen einen Sportrollstuhl bezahlen. Das entschied das Trierer Sozialgericht. Die Kasse hatte sich geweigert, dem körperbehinderten Jungen, der im Rollstuhl sitzt, einen für den Sport geeigneten Rollstuhl zu bezahlen.
22.07.2009
, 21:40 Uhr
Begründung: Der normale Rollstuhl reiche aus, der zusätzliche Sportrollstuhl betreffe kein Grundbedürfnis. Das sah das Sozialgericht anders. Der Sportrollstuhl diene der sozialen Integration des Jungen. Das Hilfsmittel ermögliche ihm, mit Gleichaltrigen eine Mannschaftssportart auszuüben und auf diese Weise spielerisch seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln, entschieden die Richter. Das Urteil (Az.: S 5 KR 69/08) ist nicht rechtskräftig.