Urteil: Postbeamter aus Dienst entlassen
Trier · Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Postbeamten wegen Unterschlagung von 4200 Euro aus dem Dienst entfernt. Der Zusteller hatte Geldbeträge, die er bei Warensendungen per Nachname von Kunden kassiert hatte, für sich behalten.
28.12.2011
, 20:35 Uhr
Der Beamte habe sich mit der Unterschlagung in 34 Fällen eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht, heißt es im Urteil. Durch die Verstöße sei seine Entfernung aus dem Dienst unausweichlich. Das Vertrauen zum Dienstherrn sei nachhaltig zerstört. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht möglich. red