Urteil: Schwänestation darf geräumt werden

Trier. (woc) Die Schwänepflegestation auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne Castelnau in Feyen darf geräumt werden. Mit diesem Urteil hat das Landgericht einer Räumungsklage des Bundesamts für Immobilienaufgaben entsprochen.

Die von einem Verein betriebene Pflegestation muss weichen, weil auf dem Gelände ein Wohngebiet entstehen soll. Den Miet-Aufhebungsvertrag hatten die Betreiber der Station, in der gut 40 Schwäne leben, bereits 2009 erhalten. Gegen das Räumungsurteil kann noch Berufung eingelegt werden.

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