Urteil: Zu großes Apothekenschild am Trierer Hauptmarkt darf bleiben - Stadt muss Konzept erarbeiten

Trier · Das rote A-Schild der Löwen-Apotheke am Trierer Hauptmarkt muss nicht entfernt werden. Das Verwaltungsgericht Trier hat die Anordnung der Stadt aufgehoben. Begründung: Die Stadt hätte in Sachen Werbeanlage nicht gegen einen einzelnen Betrieb vorgehen dürfen, sondern erst einmal ein Konzept erarbeiten müssen. Denn es gibt eine Menge Verstöße.

Darf hängenbleiben, obwohl baurechtswidrig: das Werbeschild der Löwenapotheke am Hauptmarkt. TV-Foto: Roland Morgen

Foto: roland morgen (rm.) ("TV-Upload morgen"

1,6 Meter hoch und 1,2 Meter breit ist - einschließlich Befestigung - das 2001 angebrachte A-Schild der Löwen-Apotheke. Das ist doppelt so groß, wie es die Ende 2008 erlassene Werbesatzung der Stadt erlaubt. Bei einer Ortsbesichtigung im Januar 2014 stellte die Stadt die Diskrepanz fest und forderte ein halbes Jahr später die Apothekeneigentümer auf, das Schild zu entfernen. Zunächst erfolglos, denn die Betreiber zogen vors Verwaltungsgericht, das damals entschied, die Werbeanlage dürfe erst einmal an Ort und Stelle bleiben (der TV berichtete).

Nun ist in dem Verwaltungsrechtsstreit ein Urteil gefallen: Die fünfte Kammer des Gerichts hat die Beseitigungsanordnung aufgehoben. Mit einer bemerkenswerten Begründung: Auch wenn das Schild seinerzeit ohne die grundsätzlich erforderliche Genehmigung angebracht worden sei und gegen Vorschriften der Werbeanlagen-Satzung verstoße, habe die Stadt Fehler bei der Anordnung gemacht.

Die Verwaltung dürfe sich nicht lediglich zum Einschreiten gegenüber einem Einzelnen entscheiden, während sie gegen eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle nicht vorgehe. Die Stadt selbst hatte in der mündlichen Verhandlung die Anzahl der nicht ordnungsgemäßen Anlagen im Umfeld des Hauptmarkts auf "30 bis 40" beziffert.Stadt will erst mal prüfen


Deshalb ist es nach Auffassung des Gerichts erforderlich, dass die Verwaltung vor der Regelung eines Einzelfalls erst einmal ein Konzept erarbeitet, wie und gegen wen sie vorgeht. Der A-Schild-Fall hätte in ein Eingriffskonzept eingebettet werden müssen.

Die ersten offiziellen Reaktionen auf das gestern veröffentliche Urteil im Verwaltungsgerichtsprozess mit dem Aktenzeichen 5k 1466/15.TR fielen spärlich aus. Rathaus-Pressesprecher Ralf Frühauf erklärte lediglich, man werde das Urteil "erst einmal eingehend prüfen und dann schauen, wie man damit umgeht". Das auch hinsichtlich der Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgericht zu beantragen.
Elisabeth Schmiz von der Löwenapotheke wollte sich gar nicht äußern; auch vom TV angefragte Geschäftsleute und Gastronomen in der Fußgängerzone hielten sich bedeckt.

Michael Müller hingegen traute sich, auf die Schnelle eine Bewertung abzugeben: Der 59-jährige Betreiber des Bekleidungshauses Zur Blauen Hand, früherer Präsident des regionalen Einzelhandelsverbandes und prominenter Befürworter der "Ausdünnung des Schilderwaldes" bewertet das Urteil "positiv. Nun ist die Stadt in der Pflicht, konzeptionell und konsequent gegen alle Verstöße vorzugehen".

Außerdem sieht Müller durch das Urteil "bestätigt, dass die Werbeanlagen-Satzung der Stadt Trier rechtmäßig ist".
Die legt fest, dass Werbung in der Altstadt dezent sein soll: nicht zu groß, nicht zu hoch hängend und nicht leuchtend. Ausnahme: Anlagen, die älter sind als die Satzung, genießen Bestandsschutz. Die der Löwen-Apotheke ist älter, verstieß aber, wie die Richter feststellten, bereits gegen die Vorgängersatzung von 1977.Meinung

Das große Abhängen kommt
Das A-Schild-Urteil des Verwaltungsgerichts Trier als schallende Ohrfeige für die Stadtverwaltung? Kann man so sehen, ist aber nur eine Momentaufnahme. Denn das, was die Richter feststellten, wird Konsequenzen haben müssen. Das Rathaus wird den unterschwelligen Vorwurf der Planlosigkeit nicht auf sich sitzen lassen können und bald Nägel mit Köpfen machen. Wie das Ganze aussehen kann, lässt sich aus dem Urteil ablesen: Konzept gegen den Wildwuchs erarbeiten - und dann loslegen mit der Beseitigung. Jede Wette: Das Abhängen kommt bestimmt, und dann auch im großen Stil. r.morgen@volksfreund.de