Vandalismus im Kloster: Junge Täter gestehen

Trier · Die Polizei hat vier Jungen ermittelt, die im Oktober und November hohe Schäden auf dem Gelände der Abtei St. Matthias angerichtet haben. Der Älteste ist 16, der Jüngste zehn Jahre alt. Sie haben die Aktionen gestanden.

Trier. Langeweile und Übermut waren wahrscheinlich die Motive der jungen Täter - das vermuten die Ermittler. Die zehn, 13, 15 und 16 Jahre alten Jungen haben eine Serie von Sachbeschädigungen gestanden, die den Mönchen der Abtei St. Matthias im Süden Triers in den vergangenen Monaten das Leben schwergemacht hat. Der dabei entstandene Schaden ist enorm.
Bereits Anfang November hatten die Mönche der Benediktinerabtei St. Matthias offen darüber gesprochen, dass eine Vandalismusserie ihr Kloster trifft, für die wahrscheinlich eine feste Gruppe von Tätern verantwortlich ist (der TV berichtete). Unbekannte hatten die Fensterscheiben eines Gartenhauses und eines Wirtschaftsgebäudes eingeworfen oder eingeschlagen, der Garten ist verwüstet worden, und auch auf dem angrenzenden Friedhof hatten Vandalen Grabschmuck und Grablampen beschädigt.
Den größten Schaden richtete die Gruppe an, als sie ein Toiletten- und Duschgebäude der Abtei unter Wasser setzte. Die Täter hatten zwischen dem 9. und 11. November den Innenhof der Abtei durchquert und sich vermutlich durch eine offen stehende Lüftungsklappe in der Eingangstür Zugang zum nachts abgeschlossenen Gebäude verschafft. Dort drehten sie alle Wasserhähne und Duschköpfe auf und verstopften die Abflüsse.
Als Bruder Matthias Vogt, der Cellerar der Abtei, die Aktion am nächsten Morgen entdeckte, stand das Gebäude unter Wasser. Nach einer Berechnung der Abtei sind insgesamt 130 000 Liter geflossen - eine Menge, die für ein kleines Schwimmbecken reichen würde. Wände und Decken des kleinen Gebäudes zeigten hohe Feuchtigkeitsschäden, die Türen waren verzogen und aufgequollen.
Gestern präsentierte das Polizeipräsidium Trier das Ergebnis der Ermittlungen. Zuständig waren Beamte des Sachgebiets Jugend innerhalb der Polizeidirektion Trier. Die Überschwemmung des Toilettengebäudes haben nach diesen Ergebnissen zwei Jugendliche verursacht, sie sind 13 und 16 Jahre alt. Der 13-Jährige sei auch an den anderen Sachbeschädigungen im Garten und auf dem Friedhof der Abtei beteiligt gewesen - zusammen mit zwei weiteren Jungen, die 10 und 15 Jahre alt sind. Alle vier haben die Aktionen gestanden.
Auf die 15 und 16 Jahre alten Täter kommt ein Strafverfahren zu. Mehrfache Sachbeschädigung und auch die Störung der Totenruhe werden zu den Vorwürfen gehören. Sachbeschädigung kann mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden, die Störung der Totenruhe sieht sogar einen Strafrahmen bis zu drei Jahren vor. Derart hohe Strafen wird es in diesem Fall aber wohl nicht geben, die Täter fallen unter das Jugendstrafrecht.
Die beiden zehn und 13 Jahre alten Täter sind als Kinder noch nicht strafmündig, sie können deshalb nicht angeklagt werden. Dennoch werden Schadens ersatzansprüche in beträchtlicher Höhe auf die Eltern zukommen, diese werden von der Strafunmündigkeit nicht aufgehoben. Nur bis zum siebten Lebensjahr sind Kinder für einen angerichteten Schaden nicht verantwortlich.

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