Verbandsgemeinde Ruwer bringt Windkraft-Pläne voran

Waldrach · Wasserschutz, bedrohte Tiere, schützenswerte Landschaft: All dies sorgt derzeit dafür, dass ein großer Teil der Verbandsgemeinde Ruwer für Windräder nicht infrage kommt. Damit neue Anlagen trotzdem bald möglich sind, hat der VG-Rat beschlossen, vorerst nur ein unstrittiges Gebiet an der B 52 für Windkraft zu öffnen.

 Insgesamt zehn Windräder drehen sich bereits an der B 52 bei Waldrach. Nach Plänen der VG Ruwer soll entlang der Bundesstraße der Bau weiterer Anlagen möglich werden. TV-Foto: Christa Weber

Insgesamt zehn Windräder drehen sich bereits an der B 52 bei Waldrach. Nach Plänen der VG Ruwer soll entlang der Bundesstraße der Bau weiterer Anlagen möglich werden. TV-Foto: Christa Weber

Waldrach. Die Verbandsgemeinde (VG) Ruwer möchte bei der Ausweisung neuer Windkraft-Standorte aufs Tempo drücken. Dafür muss sie ihren Flächennutzungsplan (FNP) fortschreiben, der regelt, wo Windräder aufgestellt werden dürfen. Das Verfahren geriet zuletzt ins Stocken. Denn unklar ist weiterhin, ob Anlagen im Wasserschutzgebiet möglich sind. Und zu den Wochenstuben der Mopfsfledermaus im Hochwald wäre derzeit ein Fünf-Kilometer-Schutzabstand einzuhalten.
Diese "zunehmenden Schwierigkeiten", so formulierte es VG-Bürgermeister Bernhard Busch, sollen die Windkraftpläne nun aber nicht weiter bremsen. Der VG-Rat hat jetzt einstimmig beschlossen, mit einer stark verkleinerten Fläche für neue Anlagen in die Plan-Offenlage zu gehen, in der Behörden, Verbände und Privatleute ihre Einwände äußern. Nach jetzigem Stand dürfen Windräder nur auf einem Gebiet an der B 52 zwischen Waldrach und Osburg errichtet werden (siehe Grafik).
"Wir wollen jetzt bei den unstrittigen Flächen vorankommen", erklärte Busch. Bis zu 15 Anlagen könnten an der B 52 entstehen - rund um die zehn Räder des bestehenden Parks auf der bisherigen Vorrangfläche für Windkraft.
Bereits im Sommer hatte die VG Ruwer ihre Pläne für neue Windkraftflächen öffentlich gemacht. Damals waren noch 50 Standorte im gesamten VG-Gebiet im Gespräch.
Viele Einwände hinfällig


Die Einwände der Fachbehörden stellte Thomas Lang vom Trierer Ingenieurbüro B.K.S. im Rat vor. Vieles davon sei "hinfällig", erklärte er. So seien etwa Hinweise von Kreisverwaltung und Forstamt zur Naturpark-Kernzone und zu Wasserschutzgebieten nicht mehr zu berücksichtigen, "weil diese Flächen nicht mehr betroffen sind". Denn sämtliche Prüfgebiete im Süden der VG sind wegen der Mopsfledermaus vorerst aus dem Rennen (Grafik, grüne Linie).
Im Norden schließt die vom Land gezogene Grenze zur historischen Kulturlandschaft Mosel (blaue Linie) Windräder jenseits von Waldrach aus. Laut Lang muss die Grenze aber noch von der regionalen Planungsgemeinschaft Trier präzisiert werden. "Alle diese Flächen sind vorerst raus, wir liegen aber in Lauerstellung", sagte Lang. Denn sollte sich die Linie noch verschieben oder ein Landesgutachten zur Mopsfledermaus "neue Erkenntnisse" liefern, will die VG laut Busch wieder in die Prüfung einsteigen. Auch deshalb soll der geänderte FNP vorerst nicht rechtskräftig werden. Busch: "Wir wollen den Schwebezustand, damit wir später nicht von vorn anfangen müssen." Investoren könnten trotzdem schon neue Windräder beantragen. Allerdings sei dafür ein Zielabweichungsverfahren (siehe Extra) nötig, weil der alte FNP dann noch gelte.
Die VG würde ein Wiedereinstieg ins FNP-Verfahren etwa 80 000 Euro kosten. Denn sie müsste auch ihren Landschaftsplan ändern, der die langfristige Entwicklung von Siedlungsgebieten, Natur und Landschaft regelt. Für die jetzt beschlossene Windkraftfläche ist dies nicht nötig - weil sich dort schon Rotoren drehen und die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hierin keine "wesentliche Mehrbelastung" sieht.
Extra

Weicht ein Vorhaben von dem Ziel eines regionalen Raumordnungsplans oder vom Landesentwicklungsprogramms ab, ist ein Zielabweichungsverfahren notwendig. Zuständige Behörde für die Region Trier ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz). Sie prüft, ob im Einzelfall eine Abweichung wegen veränderter Erkenntnisse zulässig und vertretbar ist. Eine solche Prüfung wäre auch nötig, sollte der geänderte Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ruwer rechtskräftig werden. Denn derzeit widerspricht er noch den Zielen des regionalen Raumordnungsplans, der an der B 52 eine wesentlich kleinere Fläche als Vorranggebiet für Windkraft vorsieht. cweb

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort