Verbotene Zeitschrift taucht auf dem Weihnachtsmarkt auf

Trier · Bereits vor einigen Jahren hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion den Verkauf der Obdachlosenzeitung "Streetworker" untersagt. Mit den Erlösen aus dem Zeitungsverkauf sollten angeblich gemeinnützige Zwecke unterstützt werden. Jetzt ist die Zeitschrift wieder in Trier aufgetaucht.

Trier. Eine Leserin des Trierischen Volksfreundes hat der Redaktion in dieser Woche mitgeteilt, dass im Umfeld des Weihnachtsmarktes die Obdachlosenzeitung "Streetworker - Von Obdachlosen für Jedermann" verkauft würde.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz - hatte den Verkauf der Zeitung durch den Verein "Food for you e.V." bereits 2008 verboten. Eine Überprüfung der ADD hatte damals ergeben, dass die Einkünfte durch den Zeitungsverkauf nicht für gemeinnützige Zwecke, wie den Betrieb von Suppenküchen oder Kleiderkammern, verwendet würden, wie es der Verein in seiner Satzung suggerierte. Seinen Auskunftsverpflichtungen kam er trotz mehrfacher Aufforderungen durch die ADD nicht nach. Der Verein wurde daher nicht als gemeinnützig dienend anerkannt.
Im letzten Jahr hatte die ADD erneut den Verkauf der Zeitschrift in ganz Rheinland-Pfalz untersagt. Der ehemalige Vorsitzende des zwischenzeitlich aufgelösten Food for you e.V. hatte den Zeitungsverkauf als Einzelunternehmer ohne Hinweis auf den Vereinsnamen fortgesetzt.
Auf Anfrage des TV teilte die ADD mit, dass gegen die Organisation ein Zwangsgeld festgesetzt ist und ein Klageverfahren am Verwaltungsgericht Trier anhängig ist. Zudem würden die Ordnungsbehörden gebeten, vor Ort Kontrollen durchführen, um den Verkauf der Zeitschrift zu verhindern. stm