Verbotenes Garten-Paradies

TRIER. Die mehr als einhundert Wohnwagen, Häuschen und Schuppen im Landschaftsschutzgebiet "Meulenwald und Stadtwald Trier" zwischen Euren und Zewen sind gesetzeswidrig. Von der "schleichenden Entwicklung" des Geländes habe die Stadt gewusst, nicht allerdings von dessen "missbräuchlicher Nutzung" und den Sicherheitsrisiken.

"Rainer's Ranch" verkünden - orthografisch falsch, dafür aber schön geschwungen - die Buchstaben in dem großen Eisentor. Dahinter erstreckt sich ein hübscher Garten und gleich mehrere Holzhäuschen. An der Straße mit Verbundstein gepflasterte Parkplätze, "nur für Besucher", steht daran. Schräg gegenüber das nächste liebevoll gestaltete Idyll: Grill- und Spielgerät im Garten, auf dem Dach des Häuschens Parabolantenne und Sonnenkollektoren zur Stromherstellung. Ein paar Meter weiter hat sich jemand einen Bauwagen hergerichtet. Ein Anbau bietet Schutz bei schlechter Witterung. An der Außenwand lehnt eine rund 1,50 Meter lange rote Gasflasche. Überall an den Waldwegen zwischen Euren und Zewen wiederholt sich das Bild: Vom eingefriedeten schmucken Anwesen mit gepflegter Rasenfläche über Wohnwagen bis zum Bretter-Verschlag zum Unterstellen von Gartenmöbeln und -gerät sind nach Angaben der Stadt mehr als hundert kleine Ansiedlungen entstanden. Riesige Holzlager, Ofenrohre und etliche Gasflaschen künden von Gemütlichkeit auch bei frostigen Temperaturen. Im Sommer wollte ein weiterer Eurener dort sein Wochenend-Domizil errichten. Das Bauamt bekam von dem Vorhaben Wind und erließ einen Baustopp. Der Eurener wandte sich an Ortsvorsteher Hans-Alwin Schmitz, der einen Brief an Baudezernent Peter Dietze richtete mit dem Vorschlag, eine Satzung zu erlassen, in der festgelegt wird, wie das Gelände bebaut werden darf. "Auf der einen Seite verbietet das Bauamt Neubauten, auf der anderen Seite duldet es illegal entstandene Bauten, die es eigentlich mit einer Abrissverfügung belegen müsste." Tatsächlich stehen bis auf eine Ansiedlung, die die Stadt dem eingetragenen Verein "Lanz-Bulldog-Club" als "privilegiertes Vorhaben" vor Jahren genehmigt hatte, alle Häuschen und Wohnwagen illegal in dem Landschaftsschutzgebiet. Um ein ausgewiesenes Kleingartengebiet handele es sich ebenfalls nicht. Daher sei auch die gärtnerische Nutzung nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig. "Negative Veränderungen und Beeinträchtigungen des Gebiets, zum Beispiel durch Rodung von Waldflächen oder einen englischen Rasen", seien nicht hinnehmbar, teilte die Stadt dem TV mit. Weil keine Baugenehmigungen erteilt wurden, sei auch die Nutzung der Häuschen und der ohne Genehmigung aufgestellten Wohnwagen in jedem Fall rechtswidrig. Außerdem dürften bauliche Anlagen aus Sicherheitsgründen nur mit mindestens 25 bis 35 Metern Abstand zum Wald gebaut werden. Aus Luftbildern von 1962 bis 2002 hatte die Stadt Kenntnis über die Entwicklung des Gebiets. Eine Kontrolle der Bauten hätte in den vergangenen 40 Jahren allerdings nie stattgefunden. Von Sicherheitsrisiken durch "die Art der Beheizung und die Anzahl von Holz- und Gasöfen oder sonstigen Feuerstätten" hatte das Rathaus nach eigenen Angaben keine Kenntnis. Auch in den Anfragen von Ortsvorsteher Schmitz spielte dieser Aspekt keine Rolle. Das Unglück vom Montagmorgen - ein Mann starb, weil der Wohnwagen in dem er in diesem Gebiet seit Jahren lebte, sich an einem Holzofen entzündet hatte (TV von gestern) - hätte allerdings auch auf einem Campingplatz passieren können. "Die Einhaltung technischer Vorschriften ist zunächst Pflicht jedes Bürgers", heißt es aus dem Rathaus.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort