Verdienter Mitarbeiter

Zum Bericht "Schröer in der Kritik" und dem Kommentar "Beschämender Auftritt" (TV vom 26. Februar):

In seinem Kommentar hat Herr Giarra mir bedenkliches Rechtsempfinden vorgeworfen. Dies kann nicht unwidersprochen hingenommen werden. Meinem Rechtsempfinden widerspricht es eben, dass ein überaus verdienter Mitarbeiter des Rathauses, der klaglos Tausende von Überstunden geleistet hat, hierfür keinen finanziellen Ausgleich erhalten soll. Wäre er Angestellter, hätte er selbstverständlich einen Rechtsanspruch auf dieses Geld. Er hat jedoch das Pech, dass als Beamter für ihn eine Verordnung gilt, die vom Wortlaut nur bestimmten Beamtengruppen (beispielsweise Feuerwehrleuten, Polizeibeamten oder Lehrern) eine Vergütung zugesteht, anderen jedoch nicht. In diesem Zusammenhang habe ich die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung angezweifelt und deren Änderung angemahnt. Ganz alleine stehe ich mit dieser Meinung nicht da. Das OVG Münster hat geäußert, dass diese Verordnung gegen den europäischen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung verstößt. Beschämend ist meines Erachtens, wie ein verdienter Mitarbeiter der Stadt behandelt wird. Thomas Albrecht Stellvertr. CDU-Fraktionschef

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