Verfahren eingestellt: Keine Schuld, aber Trauer

Daun/Oberbettingen. (vog) Das Amtsgericht Daun hat das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen 72-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll eingestellt. Am Neujahrsmorgen 2009 hatte der Angeklagte einen 20-Jährigen kurz vor Oberbettingen angefahren, der Tage später starb.

Laut Gutachter war das betrunkene Opfer maßgeblich am Unfall beteiligt, weil es einen Ausfallschritt auf die Straße gemacht hatte. In der anderthalbstündigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Daun, in dem sich ein 72-jähriger dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung ausgesetzt sah, brachen alle Dämme: Die Mutter des verstorbenen 20-Jährigen kämpfte mehrmals mit den Tränen. Auch der 72-jährige Angeklagte war sichtbar aufgewühlt. Noch vor der Detailbefragung sagte er: "Ich konnte ja wirklich nichts dafür. Mir tun die Eltern sehr leid." Den Unfallhergang schilderte er wie folgt: "Wir feierten mit unserem Kegelclub, aber ich hatte nichts getrunken, weil ich meinem Enkel versprochen hatte, ihn von einer Party abzuholen." Nachweislich wurde bei dem Senior kein Alkohol im Blut gemessen. Auf dem Rückweg zur eigenen Silvesterfeier fuhr er dann auf der K 54 von Lissendorf nach Oberbettingen. Gegen 1.45 Uhr erfasste er mit seinem Wagen den 20-Jährigen. Der hatte zur Unfallzeit 1,67 Promille und erlag am 6. Januar seinen schweren Verletzungen. Nach der Beweisaufnahme waren Staatsanwältin Kristina Speicher und der Vorsitzende Richter Hans Schrot sich einig: Eine Einstellung des Verfahrens ist die angemessene Entscheidung.

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