Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs gegen Trierer Nervenarzt eingestellt

Trier · Das Verfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen den Trierer Nervenarzt Peter Binz vor dem Trierer Landgericht ist eingestellt. Binz muss allerdings 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

 Nervenarzt Peter Binz. TV-Foto: Archiv/Willi Speicher

Nervenarzt Peter Binz. TV-Foto: Archiv/Willi Speicher

(red/wie) 2005 hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Strafanzeige gegen Binz bei der Trierer Staatsanwaltschaft gestellt, weil er angeblich zu Unrecht Honorare kassiert habe. Fünf Jahre lang wurde gegen den Mediziner ermittelt, 600 Patientenakten beschlagnahmt. Im Mai vergangenen Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Anklage in 2800 Fällen. Seitdem lag die 234-seitige Anklageschrift beim Trierer Landgericht.

183 966,19 Euro musste der im Januar 70 Jahre alt gewordene Arzt der KV zahlen, weil ihm zu viel Honorar wegen angeblich zu Unrecht abgerechneter Leistungen gezahlt wurde. Doch bei der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht am 6. April konnte die KV nicht nachweisen, dass Binz grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Daher einigte man sich vor Gericht, dass die KV dem Nervenarzt einen Teil des zurückgezahlten Honorars, nämlich 100.000 Euro, erstatte. (der TV berichtete).

Binz hatte sich in den 90er Jahren bundesweit einen Namen gemacht, weil er bei ehemaligen Mitarbeitern der Trierer Schuhfabrik Romika eine Berufserkrankung diagnostizierte, die aber von den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt wurden. Seitdem stand Binz in der Kritik von Ärztefunktionären und Krankenkassen.

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