Vergabe-Praxis mit "Geschmäckle"
Aufträge mit "Geschmäckle" und Umgehung öffentlicher Ausschreibungen: Die Vergabe-Praxis der Stadt Trier steht in der Kritik. Nun werden die Vorschriften überarbeitet.
Trier. Moselstadion, Stadtbibliothek, Simeonstift und Südbad: Dominik Heinrichs Aufzählung, wo die Stadt Trier seiner Meinung nach unsauber Aufträge vergeben hat, ist lang. Der Grünen-Stadtrat und selbstständige Architekt hat die Vergabe-Praxis des Rathauses unter die Lupe genommen - und ist überzeugt, dass dringend Änderungen her müssen. Ein erster Schritt gelang im Frühjahr, als der Stadtrat einen Grünen-Antrag annahm, nach dem die verwaltungsinternen Vorgaben für die Auftragsvergabe bis zum 31. August überarbeitet werden. Derzeit ist ein Brief der Grünen an die ADD in Arbeit, der an die Aufsichtsbehörde appelliert, bei der Genehmigung von Ausnahmen in Vergabeverfahren restriktiver vorzugehen. Konkret kritisieren die Grünen, dass bei Vergaben unterhalb des Schwellenwerts von 200 000 Euro, ab dem Aufträge öffentlich ausgeschrieben werden müssen, einige Büros bevorzugt würden und andere keine Chance erhielten - Heinrich spricht von "Geschmäckle". Dass Leistungen gesplittet worden seien, um ein öffentliches Vergabeverfahren zu umgehen - als Beispiele werden die Sanierung der Stadtbibliothek, den Umbau des Simeonstifts oder die Baumaßnahmen im Moselstadion genannt. Dass der Stadtrat oft nicht in Entscheidungen einbezogen werde. Und dass viele Planungsleistungen "mit einem unüberschaubaren Automatismus" an städtische Ämter vergeben würden. Hier führt Heinrich die Südbad-Planung an: Man hätte viel Zeit gespart, wenn ein Fachbüro beauftragt worden wäre. Zu den Forderungen der Grünen, die der beschlossene Antrag enthält, gehört unter anderem eine Senkung des Schwellenwertes von 200 000 Euro. Viele deutsche Städte hätten ihn bereits auf 50 000 Euro herabgesetzt. Zudem müsse auch bei kleineren Aufträgen nach vergaberechtlichen Spielregeln verfahren werden. Fachausschüsse und Vergabekommission sollten frühzeitig eingebunden, die Stadträte informiert werden. Und die Verwaltung dürfe größere Planungsleistungen nur noch in Ausnahmefällen selbst übernehmen. Ex-Baudezernent weist Vorwürfe zurück
"Es geht ums Prinzip", sagt Heinrich, "um größere Transparenz, fairen Wettbewerb, nachvollziehbare Entscheidungen." Er betont, keine Debatte über Fehler der Vergangenheit anzetteln zu wollen, sondern Verbesserungen für die Zukunft anzustreben. Der frisch gebackene Pensionär Peter Dietze, bis Ende April Baudezernent der Stadt, weist die Vorwürfe der Grünen zurück: Sie träfen "zum Teil nicht zu, werden bereits angewandt oder beinhalten Aspekte, die nicht zwingend in einer Vergaberichtlinie enthalten sein müssen", heißt es in seiner Stellungnahme. Eine Bewertung der Kritikpunkte erfolge, wenn die neue Vergaberichtlinie vorliege. Das werde, wie geplant, zum 31. August sein, verspricht er. Alle im Antrag genannten Punkte würden erörtert. "Ob alle übernommen werden können, ist offen." Dietze weist darauf hin, dass eine Überarbeitung der Vorgaben wegen verändernder Bestimmungen ohnehin geplant gewesen sei. Bei der Architektenkammer Rheinland-Pfalz verfolgt man die Vergabepraxis in Trier. "Dort sind vergleichsweise viele Wettbewerbe gelaufen", sagt Hauptgeschäftsführer Michael E. Coridaß. Es gebe aber andere Projekte, bei denen man vergeblich auf einen solchen Schritt gewartet habe, etwa beim Paulinus-Gelände. Coridaß betont, dass die Kammer für eine breite Streuung von Aufträgen auch unterhalb des Schwellenwertes eintrete. "Und wir möchten, dass die Stadt Aufträge an freie Büros vergibt und sich selbst auf das Management beschränkt." Meinung Wichtige Diskussion Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein weites Feld. Selbst Experten tun sich in vielen Fällen schwer damit, zu beurteilen, ob die Spielregeln eingehalten wurden. Fakt ist: Behörden haben gerade in diesem Bereich viele Ermessensspielräume - die Gefahr, sich angreifbar zu machen, ist folglich groß. Ein Beispiel: Kleinere Aufträge werden "freihändig" vergeben, das heißt, der Zuständige in der Verwaltung entscheidet, wer den Zuschlag erhält. Wer will es ihm verdenken, wenn er dabei bevorzugt auf Anbieter zurückgreift, mit denen er gute Erfahrungen gemacht hat? Gleichzeitig beklagen sich dann neue Betriebe zu recht, benachteiligt zu werden. Die von den Grünen geforderte Senkung des Schwellenwertes, ab dem öffentlich ausgeschrieben werden muss, ist eine Möglichkeit, solche Probleme zu begrenzen. Andererseits können Aufträge dann nicht mehr einfach vor Ort vergeben werden, das Geld wird oft nicht in der Region bleiben. Einfache Antworten gibt es in punkto Vergabepraxis nicht, das Thema bedarf einer breiten Diskussion. Deshalb ist es wichtig, dass es jetzt auf der Tagesordnung ist - und bleibt. i.kreutz@volksfreund.de