Vergewaltigung am Rosenmontag: Sechs Jahre Haft
Trier · Das Landgericht Trier hat einen zwischen 18 und 20 Jahre alten Mann wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das genaue Alter des aus Somalia stammenden Angeklagten konnte das Gericht nicht feststellen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann am Rosenmontag in der Herzogenbuscher Straße abends eine 16-Jährige angesprochen, sie dann plötzlich zu Boden gerissen, in eine Dornenhecke unter der Unterführung gezogen und sie dort vergewaltigt. In derselben Nacht hat der Mann gegen 2.40 Uhr in der Kochstraße eine 21-Jährige angesprochen und mit einem abgebrochenen, gläsernen Flaschenhals einer Bierflasche bedroht. Die Frau bot dem Angreifer Geld und ihr Handy an, das lehnte er jedoch ab. Er versuchte, die 21-Jährige auszuziehen, doch sie wehrte sich. Daraufhin stach er mit dem Flaschenhals auf sie ein. Ihre Schreie alarmierten einen Anwohner, der Täter floh. red