Verkehr macht Kürenzer krank
TRIER. Die Wohnbebauung auf dem Petrisberg in Trier kann weiterlaufen, obwohl das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch der Klage eines Kürenzers stattgegeben und die drei entsprechenden Bebauungspläne für unwirksam erklärt hat. Das Urteil besagt allerdings, dass die Stadt "fehlerhaft" abgewogen und die künftige Lärmbelästigung durch das hohe Verkehrsaufkommen nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Kommune muss aktiv werden.
Richard Haas, Sprecher der Bürgerinitiative "Lebenswertes Kürenz", freut sich: "Die Sache ist für uns positiv ausgegangen." Die BI habe keinesfalls einen Baustopp erwirken wollen, sondern "eine gerechte Lösung für alle Kürenzer". Dies sei gelungen. Das OVG-Urteil (Aktz. 8 C 10423/04.OVG) spricht eine eindeutige Sprache: Wer in Kürenz wohnt, dessen Gesundheit ist aufgrund des starken Verkehrslärms gefährdet. Durch die weitere Bebauung auf dem Petrisberg werde diese Gefährdung noch zunehmen. Es reiche deshalb nicht aus, urteilten die Richter, wenn die Stadt das Verkehrsproblem langfristig durch den Bau einer Umgehungsstraße lösen wolle. Denn es sei "noch völlig offen, ob die Umgehungsstraße überhaupt gebaut und erst recht, wann sie fertiggestellt wird". Die Kommune habe sich bereits ausdrücklich verpflichtet, den Anliegern im Aveler Tal Zuschüsse für Schallschutzmaßnahmen zu gewähren. Die Entwicklungsgesellschaft Petrisberg (EGP), die Grundstücke in den Baugebieten auf dem Petrisberg vermarktet und selbst als Bauherr auftritt, begrüßt das OVG-Urteil. "Wir sind erleichtert, denn alle laufenden Bauvorhaben können fortgeführt werden", sagt Geschäftsführer Jan Eitel. Selbst die privaten Bauherren, die erst in Zukunft loslegen wollten, hätten keine Beeinträchtigungen zu befürchten. "Das Urteil bedeutet lediglich einen Genehmigungsstopp, das heißt, zurzeit dürfen keine neuen Baugenehmigungen erteilt werden. Die Stadt kann jedoch die für unwirksam erklärten Bebauungspläne heilen, indem sie eine Lärmschutzsatzung für Alt-Kürenz verabschiedet." Baudezernent Peter Dietze signalisiert auf TV -Anfrage, dass er eine solche Lärmschutzsatzung bereits am 14. Oktober im Stadtrat einbringen wird. Nach deren Verabschiedung dürfe eine Woche später der Genehmigungsstopp wieder aufgehoben werden. Dietze stellt heraus, das Gericht komme "zu dem Ergebnis, dass den Betroffenen wegen der herausragenden Bedeutung der geplanten Konversionsmaßnahmen eine Mehrbelastung für eine gewisse Zeit durchaus zuzumuten sei". Es sei aber notwendig, für den Fall einer großen zeitlichen Differenz zwischen dem Vollzug der Bebauungspläne einerseits und der Fertigstellung der Entlastungsstraße bzw. der ÖPNV-Trasse andererseits Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen und rechtlich abzusichern. UBM-Fraktionschef Manfred Maximini, langjähriger Ortsvorsteher von Kürenz, übt indes Kritik an der Verwaltung: "Seit Jahren predigen wir, den zweiten Schritt nicht vor dem ersten zu machen. Es wurde gebaut, ohne dass es die versprochene Verkehrslösung gibt."