VERKEHR

Zur Berichterstattung über das Parken am Trierer Moselstadion:

So langsam entwickelt sich die Diskussion um den Mehrheitsbeschluss des Stadtrats, der das Parken auf dem Radweg am Moselstadion bei Heimspielen des SV Eintracht Trier zulassen will, und der Stadtverwaltung zu einer Provinzposse. Die Stadtverwaltung glaubt, nach Gesetz und Recht zu handeln und bestehende Verordnungen durchzusetzen. "Alles Handeln ist auch dem Grundsatz verpflichtet, im gesamten Stadtgebiet nach einheitlichen Maßstäben zu verfahren", wird Dezernentin Simone Kaes-Torchiani im TV zitiert. Aber wirklich im gesamten Stadtgebiet? Nein! Man muss sich nur die dauerhaft eingerichteten Verkaufsstände an der B 49 im Stadtteil Zewen anschauen. Die Betreiber nutzen Bürgersteige, Parkbuchten und Verzögerungsspuren, um ihren Kunden Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Beim Wiedereinfädeln der Kunden in den fließenden Verkehr kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Dies alles stellt eindeutig eine Sondernutzung dar, die dauerhaft über das ganze Jahr hinweg und seit Jahren besteht. Sondernutzungen eines öffentlichen Verkehrsraums bedürfen jedoch einer Genehmigung und sind nur zeitlich befristet genehmigungsfähig. Interessiert hat dies beim zuständigen Amt offenbar noch niemanden. Genauso wenig wie das Park Unwesen während der ADAC-Rallye rund um die Kreuzung Luxemburger Straße/Konrad-Adenauer-Brücke. Spielt jedoch der SV Eintracht Trier 05 alle zwei Wochen im heimischen Moselstadion, wird dem Gesetz Genüge getan, und es werden im Sinne von Frau Kaes-Torchiani die auf dem Radweg parkenden Zuschauer "nach einheitlichen Maßstäben" zur Kasse gebeten. Frank Birk, Trier