Vermissten-Suche: Handy war abgestellt

Trier/Birkenfeld. (cus) Mutwillig verursachte Polizeieinsätze können teuer werden. So hat das Verwaltungsgericht Koblenz einen Kostenbescheid des Polizeipräsidiums Trier bestätigt. In dem Fall von 2007 hatte eine 16-jährige Schülerin aus dem Kreis Birkenfeld nach einem Streit ihr Elternhaus verlassen und war erst drei Tage später zurückgekehrt (TV vom Mittwoch).

Der entscheidende Punkt: Sie hatte bewusst ihr Handy abgestellt, um nicht erreichbar zu sein. Ihre Eltern meldeten sie als vermisst. Die Kosten für die polizeiliche Suchaktion (624 Euro) muss die 16-Jährige zahlen, weil sie die Suche laut Gericht mutwillig selbst verursacht hat. Sie habe damit rechnen müssen, dass die Polizei eingeschaltet wird. Die Eltern zogen ihre Klage gegen den Bescheid zurück.

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