Verschleppt und verschleiert

Ohne die Beharrlichkeit des Chinesen und der Studentenvertretung der Uni wäre der Datenschutz-Verstoß wohl nie aufgeklärt worden. Obwohl die zuständige Aufsichtsbehörde, die ADD, bereits im Dezember aus dem TV von der Angelegenheit gewusst haben muss, ist sie erst tätig geworden, nachdem Li das im Januar beantragt hatte.

Und die Bank, die erst alle Schuld weit von sich wies, hatte nach eigenen Angaben zwar bereits vor der Intervenierung der ADD die undichte Stelle ausgemacht - ihre falsche Behauptung aber nicht in der Öffentlichkeit korrigiert. Die Schadensbegrenzung sollte heimlich, still und leise erfolgen: Man habe sich mit dem Studenten in einem "einvernehmlichen Gespräch" geeinigt. Noch besser die Ausländerbehörde: Sie hatte sich im Dezember erst gar nicht zu dem Fall äußern wollen. Nicht nur diese Verschleierungstaktik stimmt bedenklich: Denn dass die Bankerin alleine aus falsch verstandener Bürgerpflicht beim Amt "Meldung gemacht" hat, scheint unwahrscheinlich. Hat die Ausländerrechtsberatung der Studentenvertretung nach eigener Aussage doch ihre Erfahrung mit der "engen Zusammenarbeit zwischen Deutscher Bank und Behörde" gemacht. Und die Stadtverwaltung hatte seinerzeit bestätigt, "aus unterschiedlichsten Quellen Informationen zu vermeintlichen oder tatsächlichen illegalen Praktiken ausländischer Staatsangehöriger" zu erhalten. Um diese "für die ausländerbehördliche Arbeit wichtige Informationsgewinnung nicht zu gefährden", sei eine Stellungnahme unmöglich. Zusammen genommen lässt das nicht nur den Schluss zu, dass der Anruf kein einmaliger Verstoß gegen das Datenschutz-Gesetz war, sondern öffnet auch Denunzianten Tür und Tor. c.wolff@volksfreund.de

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