Versuchter Totschlag Nach Messerstich in den Bauch - Anklage gegen 19-Jährigen aus Konz

Konz/Trier · Ein betrunkener 19-Jähriger soll den Lebenspartner seiner Mutter mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt haben. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten. Was bisher bekannt ist:

 Die Göttin Justitia ist das Sinnbild für Gerechtigkeit. Auch im Fall des mutmaßlichen jungen Messerstechers ist diese gefragt.

Die Göttin Justitia ist das Sinnbild für Gerechtigkeit. Auch im Fall des mutmaßlichen jungen Messerstechers ist diese gefragt.

Foto: dpa/Stefan Puchner

Es war eine Tat, die im Juni für Entsetzen gesorgt hatte: Ein junger Mann sticht mit einem Messer auf einen Menschen ein. Nun hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen den 19-jährigen Heranwachsenden aus Konz erhoben. Der Vorwurf: Versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Verhandelt wird der Fall vor der Jugendkammer des Landgerichts Trier. Der junge Mann ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinreichend verdächtig, am 13. Juni in Konz versucht zu haben, den Lebensgefährten seiner Mutter durch einen Messerstich zu töten. Das hat der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen mitgeteilt.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Kriminaldirektion hält die Staatsanwaltschaft folgenden Ablauf des Geschehens für wahrscheinlich: Der Angeschuldigte lebte mit seiner Mutter in einem Wohnhaus in Konz. Das Tatopfer, der 53 Jahre alte Lebensgefährte der Mutter des Angeschuldigten, wohnte in einer Wohnung im selben Haus. In den frühen Abendstunden des 13. Juni begab sich der Angeschuldigte in stark alkoholisiertem Zustand zu der Wohnung des Mannes. Mit einem schweren Pflasterstein warf er ein Fenster der Wohnung ein. Als der Mann daraufhin die Tür öffnete, stach der Angeschuldigte mit einem mitgeführten Küchenmesser unvermittelt auf den Geschädigten ein.

Er versetzte ihm nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit Tötungsvorsatz einen wuchtigen Messerstich in den Bauchbereich und flüchtete anschließend vom Tatort. Der schwerverletzte Geschädigte alarmierte daraufhin die Polizei, die sofort die Fahndung aufnahm und den Beschuldigten noch am Abend in Wiltingen festnehmen konnte. Der Geschädigte erlitt lebensbedrohliche innere Verletzungen und musste in einem Krankenhaus notoperiert werden.

Das Motiv für die Tat dürfte nach vorläufiger Bewertung der Staatsanwaltschaft in bereits seit längerem bestehenden Spannungen zwischen dem 19-Jährigen und Geschädigten zu suchen sein. Aufgrund der hohen Alkoholisierung – eine dem Angeschuldigten entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,2 Promille – geht die Staatsanwaltschaft nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens davon aus, dass der Angeschuldigte im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit handelte.

 Die Jugendkammer des Landgerichts hat das Hauptverfahren inzwischen eröffnet und den Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier.

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