Verurteilte Betrügerin geht in Berufung

Bernkastel-Kues/Trier · Der Prozess um den Fall, bei dem eine 33-jährige Frau einen Geistlichen um 65 000 Euro betrogen haben soll, wird vor dem Landgericht in Trier neu aufgerollt. Die Beschuldigte hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bernkastel-Kues vom Juni 2010 eingelegt. Dort war sie zu 30 Monaten Haft verurteilt worden.

Bernkastel-Kues/Trier. Zwei Verhandlungstage sind für das Berufungsverfahren vor dem Landgericht in Trier angesetzt. Heute, Mittwoch, und am Freitag beginnen jeweils um 9 Uhr die Sitzungen vor der Strafkammer.
Mit einer Mitleidsmasche hatte die heute 33-jährige Frau nach Ansicht des Amtsgerichts Bernkastel-Kues einen Priester aus Wehlen fast um seine gesamten Ersparnisse gebracht.
Spielsucht als Ursache


Sie hatte zunächst 320 Euro erbettelt, die sie wieder zurückzahlen wollte. Später hatte sie sich als Bankangestellte ausgegeben, die die angebliche hilfsbedürftige Frau unterstützt.
So hatte sie den Pfarrer immer wieder um Beträge im vierstelligen Bereich gebeten, damit die Frau ihr Konto ausgleichen und einen Kredit erhalten könne. Erst das hätte ihr die Rückzahlung des Geldes an den Pfarrer ermöglicht.
Vor dem Amtsgericht in Bernkastel-Kues hatte ihr Anwalt eine angebliche Spielsucht als Verteidigung angeführt.
Ein psychiatrisches Gutachten hatte diese Angaben allerdings nicht unterstützt.
Die Frau war bereits einschlägig vorbestraft. noj

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